Stucken, Rudolf
Zu den Aufgaben einer Zeitschrift "Kredit und Kapital"
Lipfert, Helmut
Deckungsbeitragsmaximierung bei liberalisiertem Einlagen- und Kreditmarkt
Ehrlicher, Werner
Wandlungen des Kapitalproblems im Industriezeitalter
Meyer-Horn, Klaus
Der Aufbau eines europäischen Kapitalmarktes. Zusammenfassung des Berichtseiner von der EWG eingesetzten Sachverständigengruppe
Lutz, Friedrich A.
Zinstheorie
(Dietmar Kath)
Veit, Otto
Reale Theorie des Geldes
(W. Schmitz-Wellbrock)
Lipfert, Helmut
„Deckungsbeitragsmaximierung bei liberalisiertem Einlagen- und Kreditmarkt“
Die Zinsliberalisierung hat den Hauptkostenblock eines Kreditinstitutes, die Habenzinsen, in den Einflußbereich der Geschäftsleitung gerückt und gleichzeitig die traditionellen Entscheidungshilfen des Kreditinstituts-Leiters in ihrer Anwendbarkeit beschränkt. Auf der Suche nach einer neuen Strategie, die dem "Zwei-Fronten-Krieg" auf der Aktiv- und der Passivseite gerecht wird, stießen wir auf ein theoretisches Konzept der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, das Prinzip der Deckungsbeitragsmaximierung, das wir für die Kreditinstitute fruchtbar zu machen versuchten.
Um den Leser mit dem Prinzip der Deckungsbeitragsmaximierung bekannt zu machen, stellten wir es schematisch an einem stark vereinfachten Zahlenbeispiel dar, indem wir zunächst den Leiter eines Kreditinstitutes nach dem bekannten Prinzip der "Selektion bei mindestens Bedarfs-spannen-Deckung" seine Entscheidungen treffen ließen, um sodann einen anderen Entscheidungsbefugten nach dem Prinzip der Deckungsbeitragsmaximierung handeln zu lassen. Dabei erwies sich die Überlegenheit der Deckungsbeitragsmaximierung, die bei gleichen Geschäftsmöglichkeiten zu einem besseren Ergebnis führte. Dieses bessere Ergebnis wurde erzielt durch den Abschluß sogenannter "Grenzgeschäfte", für die auf die Deckung der Bedarfsspanne verzichtet wurde, weil sie die Kosten, für deren Deckung die Bedarfsspanne eigentlich gedacht ist, gar nicht verursachten.
In einer anschließenden Analyse des Erklärungs-Modells stellten wir fest, daß weder die formalen noch die materiellen Modell-Annahmen der Realität entsprachen, die in einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik herrscht. Während wir jedoch auf die Heranführung der materiellen Annahmen an die Realitäten verzichten konnten, weil jeder Leser ohne weiteres in der Lage ist, die in seinem Institut geltenden Konditionen statt der von uns modellhaft angenommenen in die Rechnung einzusetzen, erwies sich die Substitution der formalen Modell-Annahmen durch realitätsnähere als wesentlich schwieriger. Dem Ausbau des stark vereinfachten AModells durch schrittweise Annäherung der formalen Annahmen an die Realität galten unsere weiteren Ausführungen in dem Hauptkapitel D unserer Untersuchung. Es zeigte sich, daß bei jedem Annäherungsschritt des Modells an die Realität durch Abwandlung einer formalen Modell-Prämisse auch die materiellen Modell-Annahmen eine Veränderung erfuhren.
Zunächst wandelten wir die formalen Annahmen so um, daß sie die verschiedenen Kreditrisiken einzelner Kunden berücksichtigten. Dies geschah durch Abzug individuell bemessener "dynamischer Bonitätsrisiken", die nicht nur das augenblickliche Bonitätsrisiko, sondern auch das Kreditrisiko im Zeitablauf umfaßten. Nach dieser ersten Bereinigung der nominellen Sollzinsen bereinigten wir auch die Habenzinsen, indem wir die "Kosten" jenes Teiles der Einlagen den Habenzinsen aufschlugen, die nach den "Grundsätzen über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute" vom Bundesaufsichtsamt nicht kreditär verwendbar sind.
Die so erhaltenen "vorläufig" bereinigten Habensätze wurden um diejenigen Beträge vermindert, die von dem nicht kreditär verwendbaren Teil der Einlagen nach Abzug der Mindestreservepflicht minderverzinslichen (Geldmarkt-) Anlagen zugeführt werden konnten. Nach dieser ersten Bereinigung führten wir nochmals die Entscheidungen nach der selektiven Bedarfsspannen-Deckung und der Dockungsbeitragsmaximierung durch, wobei sich wiederum die Überlegenheit der Deckungsbeitragsmaximierung erwies.
Anschließend nannten wir eine Reihe von Sonderbereinigungen, deren Berücksichtigung erforderlich war, um von den nominellen Zinssätzen zu solchen kalkulatorischen Sätzen zu gelangen, die in die Deckungsbeitrags-Rechnung eingehen können. Bei den Sonderbereinigungen handelte es sich um die Berücksichtigung der Kassenbestände, des Einlagenabzugs-Risikos, des Kreditablösungs-Risikos, der Überschußreserven, der Probleme von nicht ausgeschöpften und strengeren Liquiditätsgrundsätzen sowie um das Diskontsatzsenkungs-Risiko bei Zinsgleitklauseln.
Während wir bei der BerücksicAhtigung der "dynamischen Bonitätsrisiken" und der Liquiditätsgrundsätze sowie der Mindestreserve-Erfordernisse die Auswirkungen auf die materiellen Modell-Annahmen im einzelnen dargelegt hatten, verzichteten wir bei den Sonderbereinigungen auf eine rechnerische Ausführung unserer Gedanken, da für diese Fälle keine objektiven Kriterien (wie z. B. Mindestreservesätze) vorgegeben sind. Das Problem der Risiken liegt auch nicht so sehr in ihrer rein rechnerischen Behandlung innerhalb der marginalanalytischen Deckungsbeitragsmaximierung, sondern vielmehr - wie bei der Bestimmung des "dynamischen Bonitätsrisikos" - in ihrer Quantifizierung. Die angeschnittenen Risiko-Probleme bedürfen in jedem einzelnen Kreditinstitut einer eingehenden empirisch-statistischen Analyse, die es gestattet, Einzel-risiken aufgrund von Erfahrungswerten der Vergangenheit genauer zu quantifizieren, als dies allein aufgrund des Gutdünkens eines Sachbearbeiters möglich ist.
Bei dem Versuch, unser vereinfachtes Modell schrittweise der Realität anzunähern, standen wir dann vor der Aufgabe, die anfangs unterstellte Betragsgleichheit von Aktiv- und Passivgeschäften durch die realitätsnähere Annahme der Betragsinkongruenz zu ersetzen. Dabei stießen wir auf das Problem der Fristeninkongruenz. In der Fristentransformation von kürzerfristigen Einlagen zu längerfristigen Kreditgeschäften sahen wir die eigentliche Funktion, aber auch die speziellen Risiken der Kreditinstitute. Mit jeder Einlage, die ein Kreditinstitut in einen Kredit transformiert, der längerfristig ist als die Einlage selbst, entsteht ihm ein Illiquiditätsrisiko, dessen Einfluß auf die zu kalkulierenden Kostensätze wir besonders untersuchten. Es stellte sich dabei heraus, daß die fortschreitende Gewährung von Krediten, die aus kürzerfristigen Einlagen finanziert werden, steigende Risikoaufschläge erforderlich machte, die schließlich von einem bestimmten Punkte ab den Rückgriff auf längerfristige Einlagen empfahlen. An Beispielen von Sicht- und Monatseinlagen erwies sich, daß - unter beAstimmten Annahmen - der Rückgriff auf Monatseinlagen zu 1,5 % p. a. für das Kreditinstitut kalkulatorisch günstiger sein kann als eine weitere Finanzierung aus Sichteinlagen zu 0,7 % p. a., weil diese Sichteinlagen bei Transformation in Jahreskredite Risikoaufschläge erforderlich machten, die ihren kalkulatorischen Kostensatz über den der Monatseinlagen hinaushoben. Ebenso stellten wir für Drei-Monats-Einlagen fest, daß sie von einem bestimmten Punkte ab - wiederum unter Berücksichtigung progressiver Risikoaufschläge für beide Einlagen-Arten - kalkulatorisch günstiger als Monatseinlagen waren. Für jede einzelne Einlagenart erhielten wir auf diese Weise steigende kalkulatorische Kostenkurven, die wir uns weitergeführt als "kalkulatorische Gesamt-Refinanzierungs-Kostenkurve" eines Kreditinstituts dachten. Die so gefundene (hypothetische) Kostenkurve eines Kreditinstitutes konfrontierten wir mit einer kalkulatorischen Kredit-Ertragskurve und umgrenzten damit den "Bereich deckungsbeitragsstiftender Geschäftsmöglichkeiten". In Grafik 8 wurde die Veränderung, die unser vereinfachtes Modell (Grafik 1) durch die schrittweise Annäherung der Modell-Annahmen an die Realität erfuhr, augenscheinlich.
Nach dem Ausbau des einfachen Erklärungs-Modells zum Entscheidungs-Modell führten wir als Beispiel eine Grenzkalkulation durch. Danach wandten wir uns der Länge der Sammlungsfrist zu, die wir im Modell mit einem Tag angenommen hatten. Bei Abstrahierung von den Faktoren, die in jedem Einzelfall anders gelagert sind und besonders berücksichtigt werden müssen, gelangten wir so zu einigen theoretisch abgeleiteten Regeln zum Variieren und Ausschöpfen des zeitlichen Verhandlungsspielraums.
Im Kapitel E unserer Untersuchung machten wir einige grundsätzliche Bemerkungen zur Stellung der Deckungsbeitragsmaximierunng in einem umfassenderen Kalkulations- und Planungssystem für Kreditinstitute. Es zeigte sich einmal, daß der Aktionsspielraum für Geschäftsentscheidungen zu Sonderkonditionen von der Politik des Kreditinstitutes hinsichtlAich seiner Normalkonditionen abhängt, daß andererseits aber auch die Geschäftsentscheidungen nach der marginalanalytischen Deckungsbeitragsmaximierung die allgemeine Konditionenpolitik in ihrem Ziel zur Gestaltung und Verbesserung des geschäftlichen Erfolges wirksam unterstützen. Die Schlußbemerkung unserer Untersuchung ging auf zwei mögliche Einwände gegen das von uns entworfene Entscheidungs-Modell ein.
Zur Ausschöpfung der Möglichkeiten, die das Entscheidungsmodell der Praxis der Kreditinstitute bietet, sind zwei Problemkreise von jedem Institut selbst zu lösen:
1. gilt es, hinsichtlich der einzelnen Risiken Vergangenheitswerte zu ermitteln, auf deren Grundlage sich die genannten Risiken hinreichend genau quantifizieren lassen, und
2. muß in jeder Verhandlung die optimale Länge der Sammlungsfrist ertastet werden.
In dem Grade, wie ein Institut diese Probleme löst, eröffnet das Entscheidungsmodell ihm folgende Möglichkeiten:
1. Ermittlung der Preisuntergrenze für jeden einzelnen Kredit, bei dem die Normalkonditionen nicht erzielbar sind.
2. Ermittlung der Preisobergrenze für jede einzelne Einlage, die nicht zum Normalsatz hereingenommen werden kann.
3. Ermittlung des Erfolges auch solcher Aktiv- und Passiv-Einzelleistungen, die im Leistungsverbund erbracht werden.
4. Bessere Auslastung der Kapazitäten durch Abschluß von Zusatz-Geschäften.
5. Verstärktes Wachstum des Geschäftsvolumens bei Verbesserung des Geschäftsergebnisses.
6. Rationalisierung der Geschäftsentscheidungen durch Errichten einer "Evidenz-Zentrale für Geschäftsmöglichkeiten", die evtl. mit einer EDV-Anlage ausgestattet ist und von jedem Sachbearbeiter angesprochen werden kann.
7. Einordnung des Modells für die Entscheidung von Geschäften zu Sonderkonditionen in einen umfassenden Planungs- und Kalkulationskomplex, der die Zweigstellen-, Volumens-, Kosten- und Gewinnplanung ebenso einschließt wie die normale Konditionenpolitik.
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