Johnson, Harry G.
Probleme der Effizienz der Geldpolitik
Jarchow, H.-J.
Die gegenwärtige währungspolitische Situation im Lichte der Diskussionen von Bretton Woods
Blass, Bronislaw
Bankwesen, Geldumlauf und Kreditversorgung in der Volksrepublik Polen
Kuhlmann, Peter und Schöneich, Klaus
Probleme der langfristigen Fremdfinanzierung nicht-emissionsfähiger Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland
Meigs, A. James
Free Reserves and the Money Supply. Publication of the Workshop in Money and Banking
(Manfred Hieber)
Lipfert, Helmut
Optimale Unternehmensfinanzierung
(Friedbert Malt)
Reimann, Winfried
Feste Zinsen – Weniger Sorgen?
(Josef Leis)
Roeper, Hans
Geschichte der D-Mark
(Gerhard Zweig)
Kuhlmann, Peter und Schöneich, Klaus
„Probleme der langfristigen Fremdfinanzierung nicht-emissionsfähiger Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland“
Die Untersuchung des Beitrages der einzelnen Institutsgruppen des deutschen Kreditwesens zur längerfristigen Fremdfinanzierung nicht-emissionsfähiger Unternehmen und die Darstellung der Bestimmungsfaktoren der Kreditkapazität der Kreditinstitute allgemein haben gezeigt, daß die objektiven Möglichkeiten der Kreditinstitute einen sehr großen Spielraum zur Befriedigung des Bedarfs an längerfristigem Fremdkapital der nicht-emissionsfähigen Unternehmen aufweisen.
Obwohl - besonders im Bereich der Privatbanken - durch Änderung der Geschäftspolitik, d. h. durch stärkere Ausnutzung der zulässigen Möglichkeiten zur positiven Fristentransformation, sicherlich weitere Mittel für die hier behandelte längerfristige Fremdfinanzierung mobilisiert werden könnten, läßt sich doch feststellen, daß die stark auf Befriedigung der Kreditwünsche der mittelständischen Wirtschaft ausgerichtete Struktur großer Bereiche des deutschen Bankwesens in den letzten zwei Jahrzehnten dafür gesorgt hat, daß dem Bedarf an längerfristigen Fremdfinanzierungsmitteln für die nicht-emissionsfähigen Unternehmen ein ausreichendes Angebot zu tragbaren Konditionen gegenüberstand. Damit sind von seiten der Kreditinstitute die Voraussetzungen geschaffen worden, eine Benachteiligung der nicht-emissionsfähigen Unternehmen bei der längerfristigen Fremdfinanzierung zu vermeiden. Wenn in der wirtschaftlichen Wirklichkeit dennoch eine Benachteiligung gegeben ist, d. h. wenn Kreditwünsche der nicht-emissionsfähigen Unternehmen unerfüllt bleiben, so ist dies nicht auf mangelnde Kapazität oder Bereitschaft zur Kredithergabe auf seiten der Banken, sondern auf mangelnde Ertragskraft und Fähigkeit zur Stellung ausreichender Sicherheiten auf seiten der nicht-emissionsfähigen Unternehmen zurückzuführen.
Bei der oben vorgenommenen ausführlichen Untersuchung der hierfür ausschlaggebenden Faktoren hatte sich als Ergebnis das Paradoxon ergeben, daß die fehlende Größe der nicht-emissionsfähigen Unternehmen das wesentliche Hindernis ist, die von dem Merkmal groß zu sein ausgehenden Vorteile zu erlangen, während die vorhandene "Größe" eines Unternehmens eine sich selbst verstärkende Kraft in sich birgt, wie z. B. die Möglichkeit der großen Unternehmen zur Eigenkapitalbeschaffung am Kapitalmarkt zeigt.
Bis zu einer gewissen Grenze bemüht sich auch der Staat, die Benachteiligung der nicht-emissionsfähigen Unternehmen auszugleichen, indem er zinsverbilligte Kredite zur Verfügung stellt und Ausfallbürgschaften für die Finanzierung aussichtsreicher Vorhaben übernimmt. Einzelheiten über diese staatlichen Maßnahmen sind im Anhang zusammengefaßt. Dabei wird und kann auch vom Staat im Hinblick auf notwendige Ausleseprozesse in einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftsordnung eine vollständige Aufhebung der Nachteile nicht beabsichtigt werden.
In dem hier untersuchten Zusammenhange erscheint es abschließend notwendig, einer sich anbahnenden Entwicklung zu wehren, die sich auf die längerfristige Fremdfinanzierung der nicht-emissionsfähigen Unternehmen äußerst nachteilig auswirken könnte.
Wie gezeigt worden ist, gehören die ungedeckten Inhaberschuldverschreibungen, die von verschiedenen Kreditinstituten emittiert werden, zu den wichtigsten Refinanzierungsmitteln für längerfristige Ausleihungen an die nicht-emissionsfähigen Unternehmen, dienen also dem Mittelstand im weitesten Sinne. Dennoch werden im Bundeswirtschaftsministerium Überlegungen angestellt, die darauf zielen, den Umlauf der von einem Kreditinstitut ausgegebenen Wertpapiere dieses Typs auf das 1 1/2fache der haftenden Mittel zu beschränken. Den ersten Schritt auf diesem Wege stellt der im Zusammenhang mit der Emission von mittelfristigen Inhaber-Kassenobligationen durch private Banken von der Bundesbank gefaßte Beschluß dar, nicht mehr jede Inhaberschuldverschreibung, die ab 1. Januar 1966 von den Kreditinstituten ausgegeben wird, automatisch in das Lombardregister aufzunehmen. Der zweite Schritt ist die Begrenzung ihres Umlaufs, so daß schon heute den privaten Emissionsinstituten nicht mehr als das 1 1/2fache ihres Eigenkapitalsgenehmigt werden. Einer derartigen Begrenzung liegt ein formaljuristischer Analogieschluß zu dem Grundsatz 1 a zugrunde, der den Umlauf an eigenen Akzepten, die Solawechsel und die Debitorenziehungen eines Kreditinstituts auf das 1 1/2fache des haftenden Eigenkapitals beschränkt.
Eine Gleichschaltung der mittelfristigen Inhaberkassenobligationen und langfristigen Inhaberschuldverschreibungen mit den in diesem Grundsatz genannten Aktiva bedeutet jedoch eine zu weitgehende Anwendung des Gläubigerschutzprinzips, die sich bereits einer Bevormundung der Banken nähert.
Bevor eine Bank ihr Eigenkapital infolge Fehldispositionen im mittel- und längerfristigen Industriekreditgeschäft angreifen muß, kann sie in der Regel die ihr gestellten und vorsichtig bewerteten Sicherheiten realisieren.
Eine derartige Begrenzung der umlaufenden eigenen ungedeckten Inhaberschuldverschreibungen eines Kreditinstitutes würde in erster Linie die nicht-emissionsfähigen Unternehmen in den Möglichkeiten treffen, sich längerfristiges Fremdkapital zu beschaffen, und ist daher als ausgesprochen mittelstandsfeindlich anzusehen. Sie wäre deshalb auch besonders unverständlich, weil sich die öffentliche Hand andererseits mit den verschiedensten Maßnahmen - vgl. folgenden Anhang - bemüht, den nicht-emissionsfähigen Unternehmen bei der Lösung ihrer Finanzierungsprobleme zu helfen.
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