Mühlhaupt, Ludwig
Die Bedarfsspannenrechnung als Mittel der Geschäftspolitik
Klaus, Joachim und Falk, Hans-Jürgen
Geldpolitik und Globalsteuerung
Tietmeyer, Hans
"Konzertierte Aktion" - Konzept, Praxis und Erfahrungen
Bratz, Detlef
Aufbau und Ergebnisse der Bankenstatistik nach der Umstellung zum Jahresende 1968
Herschtel, Marie-Luise
Das französische Bankensystem
Pesek, Boris P. und Saving, Thomas R.
Money, Wealth, and Economic Theory
(Manfred Willms)
Mühlhaupt, Ludwig
„Die Bedarfsspannenrechnung als Mittel der Geschäftspolitik“
Die Bankleitung hat somit folgende Möglichkeiten, ihre Nichtzinskosten zu decken und einen bestimmten geplanten Mindestgewinn zu erzielen:
1. Sie kann entweder bei gegebenen Nichtzinskosten und gegebener Bruttozinsspanne und somit gegebener Preisuntergrenze das zur Deckung der Nichtzinskosten und zur Erzielung eines Mindestgewinns notwendige Bilanzvolumen anstreben, also eine Mengenpolitik treiben.
2. Sie kann eine bestimmte Preispolitik verfolgen, indem sie das zu erwartende zusätzliche Bilanzvolumen als gegeben annimmt und eine Preisuntergrenze fixiert, die bei Kreditverhandlungen oder in der Anlagepolitik im Durchschnitt mindestens erreicht werden muß. Was die erwartete Zunahme des Bilanz- bzw. Anlagevolumens angeht, so kann sie sich hierfür u. U. am Zuwachs der Einlagen orientieren. Wegen der unterschiedlichen Geschäftsstruktur der einzelnen Institute kann diese Frage generell nicht beantwortet werden.
Was die Planung der zusätzlichen Nichtzinskosten betrifft, so ist die exakte Kenntnis des Auslastungsgrades des technisch-organisatorischen Bereichs im Planungszeitpunkt ebenso notwendig wie eine Vorstellung über die Entwicklung dieser Kosten in Abhängigkeit vom Bilanz-, Einlage- oder Kreditvolumen. Wenn man die Korrelation zwischen diesen Größen aus der Vergangenheit und den Auslastungsgrad der technisch-organisatorischen Kapazität kennt, dürfte ihre Planung nicht allzu schwierig sein. Die Vorgabe dieser Größen wäre zweifellos erheblich genauer und der Vergleich zwischen Soll und Ist aussagefähiger, wenn man die Vorgabe statt auf Erfahrungswerte auf Arbeits- und Zeitstudienbasieren könnte. Aber das oben geschilderte Verfahren hätte mit der Einfachheit den Vorzug, daß es kaum zusätzliche Kosten verursacht. Es läßt sich ohne Schwierigkeiten auch in der Weise variieren, daß die Bedarfsspanne entsprechend der unterschiedlichen Belastung, welche die einzelnen Kredit- und Anlagearten für den technisch-organisatorischen Bereich zur Folge haben, oder nach der Tragfähigkeit der einzelnen Kundengruppen differenziert wird. Es bietet also auch ausreichenden Spielraum für preispolitische Überlegungen. So könnte man sich vorstellen, daß z. B. die den technisch-organisatorischen Bereich stärker belastenden Kontokorrentkredite eine höhere Bedarfsspanne zu tragen haben als z. B. die Wechselkredite oder die Wertpapieranlage der Bank. Allerdings setzt das wiederum eine Vorstellung von der Beanspruchung der Bankeinrichtungen durch die einzelnen Geschäftssparten und von der Elastizität der Nachfrage nach einzelnen Leistungsarten in bezug auf den Preis voraus.
Die hier geschilderten Verfahren beruhen auf der Annahme, daß sich die Struktur des Leistungssortiments und damit die Inanspruchnahme des technisch-organisatorischen Bereichs in der Planperiode gegenüber der Basisperiode nicht nennenswert ändert. Andernfalls müßten in der Struktur der Passiva und Aktiva zu erwartende Änderungen ebenso berücksichtigt werden wie vorhersehbare Kostensteigerungen im technisch-organisatorischen Bereich oder wie eine zu erwartende Änderung der Zinssätze. Da mit der Bedarfsspanne lediglich die Deckung der bis dahin ungedeckten Kosten des technisch-organisatorischen Bereichs geplant wird, sagt das Verfahren nichts darüber aus, wie die der Bank in der Planperiode aus Kreditrückzahlungen und/oder Neueinlagen oder aus Umfinanzierung zufließenden Mittel auf die einzelnen Anlagen verteilt und welche Umdispositionen innerhalb der Bilanz zwecks Erhaltung oder Erhöhung des Gewinns vorgenommen werden sollen. Über eine der Zielsetzung des Kreditinstituts entsprechende optimale Strukturierung der Aktiva und Passiva gibt das geschilderte Verfahren ebenso wenig Auskunft wie über die Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung. Das erstere Problem kann entweder nur auf dem bisherigen Wege oder mittels eines Verfahrens der Gesamtplanung, wie es von Deppe entwickelt worden ist, gelöst werden.
Da die Bank die Höhe und die Struktur der Kundennachfrage sowie die Konditionen der bereits gewährten Kredite nur in engen Grenzen beeinflussen kann, gewönne sie mittels einer solchen auf der Bedarfsspannenrechnung beruhenden Planung ohne großen Aufwand ein einfaches Mittel, das ihr einen Anhaltspunkt für ihre Preispolitik wenigstens in bezug auf diejenigen Bilanzposten und diejenige Zentralbankgeldmenge liefert, die ihrer Disposition unterliegen. Gegen das Verfahren mag man einwenden, daß es, indem es eine eindeutige Beziehung zwischen den Wertgrößen und den Kosten des technisch-organisatorischen Bereichs unterstellt, ebenfalls mit Annahmen arbeitet und insofern nicht ohne ein gewisses Maß an Willkür auskomme. Das ist ohne Zweifel richtig. Aber das Verfahren hat gegenüber komplizierten Planungsmethoden den Vorzug, daß es ohne erheblichen Mehraufwand von jedem Institut verwendet werden kann. Man mag auch einwenden, daß die Bedarfsspannenrechnung die durch das wachsende Dienstleistungsgeschäft verursachte Kostensteigerung einseitig auf das zinsbringende Geschäft abzuwälzen versucht und daß es keine Handhabe für die Preispolitik in bezug auf dieses Geschäft und die Geldbeschaffung bietet. Was den Einwand bezüglich der einseitigen Belastung des zinsbringenden Geschäfts durch die wachsenden Kosten des technisch-organisatorischen Bereichs betrifft, so ist diese Entwicklung ohnehin solange unausweichlich, als die Kreditinstitute sich die Kosten dieser Dienstleistungen nicht entsprechend vergüten lassen, was allerdings wiederum eine Spartenrechnung für das Dienstleistungsgeschäft voraussetzt. Es sei daran erinnert, daß in die Bedarfsspannenrechnung nur der durch eigene Erträge nicht gedeckte Teil der Nichtzinskosten eingeht. Es dürfte immerhin ein Fortschritt sein, wenigstens im zinsbringenden Geschäft die durchschnittliche Preisuntergrenze zu kennen. Trotz seiner Mängel hat das Verfahren gegenüber komplizierten Kostenrechnungsverfahren den Vorzug, daß es realistisch ist, weil es der sachlichen, personellen und zeitlichen Interdependenz der bankgeschäftlichen Tätigkeit Rechnung trägt. Dabei ist sich der Verfasser durchaus der Problematik bewußt, die aus der Unterstellung einer langfristigen Beziehung zwischen dem Bilanzvolumen und den Kosten des technisch-organisatorischen Bereichs und deren Anwendung für kurzfristige Planungsprobleme herrühren. Er hält sie aber angesichts des überschläglichen Charakters, der auch den komplizierten Verfahren innewohnt, für vertretbar.
Was die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung des technisch-organisatorischen Bereichs betrifft, so ist diese nur möglich, wenn die Kosten dieses Bereichs aufgrund exakter Planung vorgegeben werden, was wegen der schnellen Änderung des Leistungssortiments nach Art und Umfang außerordentlich schwierig ist. Immerhin zwänge die Anwendung des geschilderten Bedarfsspannenverfahrens die Bankleitung, sich über die Entwicklung wichtiger Größen des Bankgeschäfts, wie z.B. des Bilanz-, Kredit- und Einlagevolumens, der Soll- und Habenzinssätze sowie der Nichtzinskosten und deren Einflußfaktoren mehr Gedanken als bisher zu machen. Eine exaktere auf einzelne Leistungsarten oder Leistungsabteilungen abgestellte aussagefähige Kosten- und Erlösrechnung kann nach Auffassung des Verfassers unter erheblichem Mehraufwand nur im Wege der von Güde in Anlehnung an Riebel vorgeschlagenen Rechnung mit relativen Einzelkosten und Deckungsbeiträgen aufgemacht werden.
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Tietmeyer, Hans
„"Konzertierte Aktion" - Konzept, Praxis und Erfahrungen“
Alles in allem ist die Konzertierte Aktion ein Experiment, und zwar ein Experiment, das bisher zwar unverkennbare Teilerfolge gebracht hat, dessen endgültiges Ergebnis aber noch nicht gesichert ist. Bei kritischer und vorurteilsfreier Betrachtung muß zugegeben werden: Gerade 1968 war die angestrebte gesamtwirtschaftliche Orientierung der Lohnpolitik alles andere als überzeugend. Das spricht allerdings m. E. nicht gegen das Konzept der Konzertierten Aktion, wohl aber gegen ihre Überforderung. Sie ist ein langwieriger Lernprozeß, der offenbar nur partielle Fortschritte zuläßt.
Was die Form der Konzertierten Aktion angeht, so halte ich eine gewisse Elastizität auch in Zukunft für dringend notwendig. Denn die Konzertierte Aktion wird - wenn sie nicht scheitern will - immer einer Gratwanderung gleichen müssen. Auf der einen Seite ist die Gefahr des Abrutschens in eine uneffiziente Kaminplauderei unverkennbar. Professor Klaus hat in seinem Berliner Referat der jetzigen Form der Konzertierten Aktion diese Prognose gestellt. Auf der anderen Seite ist bei der von Klaus selbst geforderten Institutionalisierung etwa in Form eines Wirtschafts- und Sozialrates mit verbindlichen Entscheidungen und entsprechenden Sanktionen der verfassungsrechtliche - zumindest aber der verfassungspolitische - Konflikt unvermeidbar.
M. E. gilt es beide Gefahren zu erkennen und sie zu meiden. Bisher scheint mir diese Gratwanderung einigermaßen gelungen zu sein. Was aus der Klaus'schen Perspektive als Rationalitätsmangel erscheinen mag, ist in Wirklichkeit eine für den Erfolg unbedingt notwendige Elastizität. Gardner Ackley, damals noch Vorsitzender des Council of Economic Advisers, hat am 2. Mai 1967 in einer Art Nachruf auf die zunächst von ihm selbst empfohlene, aber später eindeutig gescheiterte (weil zu starre) amerikanische Guide-Line-Politik vor der Gesellschaft amerikanischer Wirtschaftsredakteure gesagt. "Die einzige noch verbleibende Alternative, die ich kenne, empfiehlt sich mir in derselben Weise, wie sich die Demokratie Winston Churchill empfahl - nämlich als das schlechteste System mit Ausnahme aller anderen Systeme. Diese Alternative besteht in dem Versuch, durch Überzeugungskunst und freiwillige Zusammenarbeit eine verantwortungsbewußte Anwendung der privaten Entscheidungsfreiheit in der Lohn- und Preispolitik zu erreichen." Diese Formulierung von Ackley scheint mir hinsichtlich der Lohnpolitik fast eine exakte Definition dessen zu sein, was in der Bundesrepublik mit der Konzertierten Aktion versucht wird.
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Herschtel, Marie-Luise
„Das französische Bankensystem“
Das französische Bankensystem, in dessen Rahmen den Institutionen des öffentlichen Sektors seit dem Kriege eine steigende Bedeutung zukam, unterliegt in den letzten Jahren grundlegenden Wandlungen. Wie schon angedeutet, wird seit etwa 1963 in Frankreich durch eine Verringerung der öffentlichen Investitionen die Entschuldung des Tresor angestrebt. Als Ergebnis wird durch den Verzicht des Tresor auf die Sammlung liquider Ersparnisse und auf seine führende Rolle bei der Kredittransformation eine Entlastung des Kapitalmarktes zugunsten der Privatwirtschaft erwartet. Gleichzeitig zielen zahlreiche Reformen auf eine Umstrukturierung des französischen Bankensystems ab, durch die eine bessere Anpassung an binnen- und außenwirtschaftliche Konkurrenzverhältnisse und eine stärkere Beteiligung der privaten Banken an der Finanzierung der Gesamtinvestition bewirkt werden soll.
Der Verbesserung der binnenwirtschaftlichen Konkurrenzverhältnisse dienen Maßnahmen wie die Harmonisierung der Habenzinssätze des öffentlichen und des privaten Bankensektors, die Beseitigung der dem Publikum früher bei Erwerb von "bons du Tresor" eingeräumten steuerlichen Vorteile, die Freigabe der ehemals vom Nationalen Kreditratfixierten Bankenkonditionen und die Aufhebung jeder staatlichen Reglementierung bei der Neueröffnung von Zweigstellen. Dazu stehen heute sowohl den Banken im engeren Sinn als auch den Institutionen des öffentlichen Sektors Instrumente zur Verfügung, die in Frankreich relativ neu sind und die der Sparförderung und der Verteilung von Sonderkrediten dienen. Die Verschärfung der binnen- und vor allem außenwirtschaftlichen Konkurrenz hat zu Konzentrationsbestrebungen geführt, deren Initiative ursprünglich von den Banken, genauer von den Beteiligungsbanken ausging und die der Staat durch die Auflage, das Eigenkapital der Bankinstitute anzuheben, und durch die Fusion zweier nationalisierter Großbanken zur Banque Nationale de Paris sanktionierte. Die von der Kommission Gilet erarbeiteten Vorschläge zu einer Verbesserung der Produktivität der französischen Banken dienen den gleichen Zielen.
Eine stärkere Beteiligung der französischen privaten Banken an der Investitionsfinanzierung wird durch den Abbau der Scheidewände zwischen den Depositenbanken und den Beteiligungsbanken gefördert, was eine Ausdehnung der Geschäftsbereiche der entstehenden Universalbanken ermöglicht. Die Beseitigung der Beschränkungen, die den Depositenbanken bei ihren Bemühungen um Termineinlagen auferlegt waren, wird durch Bestrebungen ergänzt, die privaten Banken an den Spareinlagen der Volkswirtschaft zu beteiligen. Die Ausweitung existierender Techniken der Sparförderung - wie die der Sparbücher, die bisher allein von den Sparkassen ausgegeben werden konnten - auf alle Institute und die Schaffung neuer Techniken - wie die des Bausparens und der langfristigen Sparverträge, die auch dem privaten Bankensektor zugänglich sind -illustrieren diese Bestrebungen. Die Konsolidierung der Kapitalbeschaffung ermöglicht die von den Wirtschaftsplänen und insbesondere vom V. Plan vorgesehene verstärkte mittel- und langfristige Kreditvergabe seitens des privaten Bankensektors. Die Kreditselektion zugunsten von Wirtschaftsbereichen, die von den Wirtschaftsplänen jeweils als förderungswürdig angesehen werden, erfolgt nach wie vor in dem Maße, indem die Banken genötigt sind, die spezialisierten Finanzierungsinstitute des öffentlichen Sektors durch Rediskont der Papiere des mittelfristigen Kredits in Anspruch zu nehmen. Es ist eine andere Frage, ob es wünschenswert ist, das Bankensystem zu einer noch engeren Ausrichtung auf die Ziele der öffentlichen Investitionspolitik zu zwingen.
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