KREDIT und KAPITAL - Heft 3/1969


Inhalt


Abhandlungen

Issing, Otmar
Integrationsprozeß, Währungspolitik und Wechselkurse in der EWG

Hübl, Lothar
Der Einfluß der Liquiditätslage der Banken auf die Wertpapiernachfrage am Kapitalmarkt

Malt, Friedbert
Der überperiodische Zusammenhang zwischen der Bildung und der Auflösung stiller Reserven in Bilanzen von Kreditinstituten


Berichte

Meichsner, Vjekoslav
Struktur und Funktionsweise des jugoslawischen Kreditsystems


Buchbesprechungen

Schmölders, Günter
Geldpolitik
(Bodo Steinmann)

Malkiel, Burton Gordon
The Term Structure of Interest Rates – Expectations and Behavior Patterns
(Dietmar Kath)

Schacht, Joachim
Die Totenmaske Gottes. Zur Kulturanthropologie des Geldes. Ein Versuch
(Wilhelm Schmitz-Wellbrock)

Hoffmann, Josef
Deutsche Sparkasseneinheit
(Werner Henze)


Zusammenfassungen

Hübl, Lothar
„Einfluß der Liquiditätslage der Banken auf die Wertpapiernachfrage“

Da 1969 die Bankenliquidität, dargestellt durch den Liquiditätssaldo, in etwa gleich bleiben dürfte, ist mit einem ähnlichen Aktienmarktklima wie zum Jahresende 1968 zu rechnen. Die relative Bankenliquidität, das Verhältnis von Liquiditätssaldo zu den gesamten Einlagen dagegen hat eine abnehmende Tendenz. Die Käufe von festverzinslichen Wertpapieren durch die Banken werden davon sicherlich beeinflußt werden. Deshalb dürften sich auf dem Rentenmarkt Kurssenkungstendenzen, d. h. Zinssteigerungen, ergeben. Soll das verhindert werden, wird die Bundesbank versuchen müssen, die Liquidität der Banken zu erhöhen und mit der Offenmarktpolitik mit Nichtbanken gleichzeitig das Kursniveau noch direkt zu beeinflussen.

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Malt, Friedbert
„Bildung und Auflösung stiller Reserven in Bilanzen von Kreditinstituten“

Die Schlußfolgerungen aus den dargestellten überperiodischen Zusammenhängen sind in erster Linie für die Ergebnisminderung maßgebend. Da bei der Auswahl der Maßnahmen, die diesem Zweck dienen, gleichzeitig über Art und Zeitpunkt der späteren Konträrwirkungen entschieden wird, ist es notwendig, sich bereits bei der Ergebnisminderung von den besonderen Anforderungen der Ergebnisaufbesserung leiten zu lassen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, zukünftige Periodenergebnisse im Wege der Einleitung automatischer Konträrwirkungen bereits soweit anzuheben, daß weitere dispositive Maßnahmen zum Zeitpunkt der Aufbesserungsnotwendigkeit überflüssig sind. Der Vorzug einer derartigen Vorsorge ist in den Schwierigkeiten begründet, die Maßnahmen der Ergebnisaufbesserung dann, wenn sie infolge eines niedrigen Periodenergebnisses erforderlich sind, bereiten. Im Gegensatz zur Senkung des Gewinnausweises, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften - vor allem bei den Positionen Forderungen und Wertpapiere des Umlaufvermögens - von den Banken ohne große Hindernisse vorgenommen werden kann und im Grundsatz der Vorsicht ihre Unterstützung findet, ist die dispositive Ergebnisaufbesserung zumindest im formellen Bereich auf das Ausmaß der in Vorperioden herbeigeführten und zwischenzeitlich noch nicht realisierten Gewinnsenkungen begrenzt. Vermögens- und Fremdkapitalbestände, die in der abgelaufenen Periode entstanden sind und deshalb erstmals bilanziert werden, sind zum Zwecke der Ergebnisaufbesserung überhaupt nicht zu verwenden, da der Gesetzgeber Höchst- bzw. Mindestwerte vorschreibt, die sich am Anschaffungswert oder wahrscheinlichen Tageswert orientieren. Die Präferenz für zweiperiodische Konträrwirkungen, die im Aufbau einer - automatisch wirksamen - Maximalvorsorge für die jeweils folgende Periode zum Ausdruck kommt, erhöht die bilanzpolitische Elastizität. Daneben zwingt die besondere Bedeutung des Grundsatzes der Nichterkennbarkeit zur Zurückhaltung in gewinnschwachen Jahren. Während das Bekanntwerden von Maßnahmen der Ergebnisminderung durchaus positive Publizitätswirkungen hervorrufen kann, verhält es sich gerade umgekehrt mit der Möglichkeit, daß die Aufbesserung des Periodenergebnisses nach außen dringt. Obwohl die Formblätter der Gewinn- und Verlustrechnung bei Banken weit weniger detailliert sind als bei den übrigen Publizitätsgesellschaften, vor allem was die Kenntlichmachung der außerordentlichen Erträge anbelangt, und obwohl Banken außerdem nach § 26 a Abs. 2 KWG von der Berichterstattungspflicht des § 160 Abs. 2 AktG befreit sind, führt eine Ergebnisaufbesserung größeren Ausmaßes zu einem merklichen Anwachsen der Ertragspositionen, die nicht das laufende Geschäft betreffen. In der Bilanz schlagen sich Maßnahmen der Ergebnisaufbesserung vor allem im Anlagevermögen und bei den Rückstellungen nieder. Gerade diese Positionen entwickeln sich jedoch bei Banken normalerweise kontinuierlich, so daß jede abrupte Bestandsveränderung auffällt. Anhand dieser Wirkungen lassen sich unter Umständen - in Übereinstimmung mit anderen Indizien, so zum Beispiel dem Steuerausweis - Schlüsse auf die tatsächlichen Verhältnisse ziehen. Den Banken bieten sich aufgrund der Vermögens- und Kapitalstruktur sowie der Bewertungsvorschriften besondere Möglichkeiten, der Präferenz für zweiperiodische Ergebniswirkungen nachzukommen. So ergibt es sich bei einem Anteil des Umlaufvermögens von normalerweise über 90% der Bilanzsumme von selbst, daß vor allem über die kurzfristigen Vermögensteile auf die Periodenergebnisse eingewirkt wird. Das gilt umso mehr, als der Gesetzgeber mit den Vorschriften zur Bewertung von Forderungen und Wertpapieren des Umlaufvermögens (§ 26 a Abs. 1KWG) besonders großzügige Möglichkeiten eröffnet. Der Fremdkapitalbereich ist von vergleichsweise untergeordneter Bedeutung, wenngleich es auch hier möglich ist, die Wertzuschläge nach Maßgabe der Wirkungsdauer zu wählen. So sind beispielsweise Rückstellungen für schwebende Prozesse sowie Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften, Terminengagements u. ä. häufig bereits in der Folgeperiode wieder aufzulösen, da dann ihr Grund entfällt, während Pensionsrückstellungen längerfristigen Charakter tragen. Wenn trotzdem die Möglichkeiten im Umlaufvermögen nicht voll ausgenutzt werden und die Banken auch beim Anlagevermögen ansetzen, um Periodenergebnisse zu senken, so sind bilanzstrukturpolitische Motive, vor allem solche, die die ausgewiesene Liquiditätsstruktur betreffen, mit entscheidend. Sie konkurrieren mit den Anforderungen der Ergebnisregulierung insofern, als sie es unter den Aspekten der Erfolgsrisikobereitschaft und der Liquiditätspräferenz nicht sinnvoll erscheinen lassen, die Positionen Wertpapiere und Debitoren soweit wie möglich und vom Standpunkt der Ergebnisminderung notwendig unterzubewerten. Vielmehr drängen sie auf einen niedrigen Ansatz des Anlagevermögens. Trägt eine Bank diesen strukturellen Anforderungen Rechnung - dieses Verhalten ist für die Bilanzierungspraxis typisch -, so folgt daraus jedoch dann eine neue strukturpolitische Konfliktsituation, wenn ein Periodenergebnis trotz aller automatischen Konträrwirkungen zu niedrig ausfällt und es erforderlich ist, im Rahmen der Ergebnisaufbesserung auf das Anlagevermögen zurückzugreifen. Da nunmehr die Anlagen mit höheren als den planmäßig fortgeführten Werten ausgewiesen werden müssen und alle Neuzugänge in einer solchen Situation ohnehin mit den gesetzlichen Höchstwerten bilanziert werden, erfahren bilanzstruktur-politische Postulate zwangsläufig eine Beeinträchtigung, die zudem von Außenstehenden als Indiz für eine ungünstige Gewinnlage der Bank gewertet werden muß; was sonst sollte sie zu einer solchen Strukturveränderung bewegt haben, wenn nicht die Notwendigkeit der Ergebnisaufbesserung. Die Ausnutzung der Möglichkeiten im Bereich des längerfristigen Fremdkapitals ist unter anderem in der Rücksichtnahme auf bilanz-summenpolitische Aspekte begründet. Während Maßnahmen der Ergebnisminderung im Vermögen stets mit einer Verkürzung der Bilanzsumme verbunden sind, bleiben sie auf der Passivseite bilanzsummenneutral. Die Gewinnteile werden dort lediglich in gleicher Höhe als Fremdkapital ausgewiesen. Gerade in Zeiten günstiger Wirtschaftsentwicklung schließt der Gedanke der Bilanzstandardisierung eine zumindest gruppenkonforme Ausdehnung der Bilanzsumme ein. Der Konflikt mit den Maßnahmen der Ergebnisminderung auf der Aktivseite kann durch die Einbeziehung des Fremdkapitalbereiches gemildert werden. Trotzdem erweist es sich in solchen Situationen normalerweise als notwendig, dem Aspekt der Bilanzsumme zusätzlich durch materielle bilanzpolitische Maßnahmen, vor allem mittels der Aufnahme kurzfristiger Bankengelder über den Jahresultimo auf dem Geldmarkt, Rechnung zu tragen.

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Berichte

Meichsner, Vjekoslav
„Struktur und Funktionsweise des jugoslawischen Kreditsystems“

Es wurde schon erwähnt, daß mit der Neuordnung von 1961 endlich die Weichen für die weitere Entwicklung eines jugoslawischen Kreditsystems gestellt wurden, das sowohl den allgemeinen Anforderungen der Gegenwart genügen als auch den besonderen Verhältnissen des jugoslawischen Wirtschaftssystems entsprechen könnte. Obwohl die theoretische Kreditpolitik heute über eine ganze Reihe von Institutionen und Instrumenten verfügt, die einzeln oder in entsprechender Kombination erfolgreich zu gebrauchen sind, können diese oft nicht ohne weiteres in Jugoslawien übernommen werden; sei es, weil hierzu die nötigen Voraussetzungen fehlen, sei es, weil sie mit der jugoslawischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung nicht in Einklang zu bringen sind. Manche dieser Institutionen und Instrumente müssen den spezifischen jugoslawischen Verhältnissen angepaßt werden, woraus notwendigerweise mancherlei Schwierigkeiten entstehen. Auf eine Reihe solcher Probleme wurde hingewiesen. Am besten scheint die Frage des kurzfristigen Kredits, die sich mit dem Problem der Geldschöpfung deckt, gelöst worden zu sein. Das ist kein geringer Erfolg. Schwierigkeiten, die in diesem Sektor auftraten, sind eher einem Mangel an monetärer Disziplin (die Preis- und Einkommenspolitik mit einbegriffen) als etwaigen Mängeln des Systems zuzuschreiben. Es versteht sich von selbst, daß auch hier weitere Vervollkommnungen notwendig sind, insbesondere im Hinblick auf die Diskontpolitik und den Aufbau eines Geldmarktes. Für die Einrichtung eines Geldmarktes sind zwar gewisse Ansätze vorhanden, aber über einen unmittelbaren Ausgleich von Liquiditätsdivergenzen in Form von Bank-an-Bank-Krediten ist man bisher nicht hinaus gekommen. Der Hauptgrund liegt wohl im Fehlen von geldmarktfähigen Wertpapieren bzw. dem Mangel an Schuldverschreibungen überhaupt. Dieser Umstand steht auch einer Offenmarktpolitik im Wege, die auch in Jugoslawien als willkommene Ergänzung zum übrigen kreditpolitischen Instrumentarium hinzutreten könnte. Nach dem Gesetz stünde einer solchen Entwicklung zwar nichts im Wege, da die Begebung von Schatzwechseln und ähnlichen Papieren (übrigens auch von langfristigen Obligationen) gestattet ist. Es fehlt jedoch bisher an der nötigen Erfahrung und demzufolge auch an Bereitwilligkeit, sich darauf einzulassen. Über die Unvollkommenheiten im Bereich des langfristigen Kredits und der erfolgreichen Finanzierung der Investitionen wurde bereits gesprochen. Es wurden auch die Probleme hervorgehoben, die nach der Abschaffung der gesellschaftlichen Investitionsfonds auftraten. Eine positive Folge ihres Verschwindens war zwar das gründliche Aufräumen mit sogenannten politischen Investitionen. Anderseits aber ist auch ein Vakuum entstanden, in das noch keine geeignete Ersatzinstitution Eingang gefunden hat. Das Hauptproblem besteht in der Schaffung einer finanziellen Struktur (financial structure), die eine optimale Verbindung zwischen Ersparnis und Investitionen (bzw. zwischen sparwilligen und investitionsfreudigen Einheiten) herzustellen fähig sein wird. Ein Kapitalmarkt, der in seinen Grundzügen den westlichen Kapitalmärkten ähnlich wäre, kommt wohl nicht in Betracht. Vielleicht wäre mit einer - natürlichen jugoslawischen Umständen angepaßten - Institution wie der in England 1946 gegründeten Industrial and Commercial Finance Corporation oder dem Industrialisation Fund of Finland (gegründet 1954) geholfen. Vorderhand ist es schwer zu sagen, in welcher Richtung die Entwicklung geben wird. Denn auch hier geht es darum, für ein wirtschaftliches Modell, das ohnehin kein Vorbild hat, die passende Finanzstruktur zu finden. Und damit wurde auch das Grundproblem berührt, von dessen Lösung das Schicksal der jugoslawischen Wirtschaft abhängt, nämlich den institutionellen Rahmen zu schaffen, in welchem ein fester Plan kein Hindernis für das unter den gegebenen Verhältnissen bestmögliche Wirken eines freien Marktes sein wird. Von diesem Gesichtspunkt aus ist auch die bisherige Entwicklung des jugoslawischen Kreditsystems mit allen seinen Wandlungen und Wendungen, mehr oder weniger gelungenen oder gar misslungenen Versuchen zu beurteilen.

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