KREDIT und KAPITAL - Heft 3/1972


Inhalt


Abhandlungen

Hodgman, Donald R.
European Monetary Integration: Problems and Prospects

Süchting, Joachim
Die Bankloyalität als Grundlage zum Verständnis der Absatzbeziehungen von Kreditinstituten

Schiemenz, Bernd
Die optimale Höhe einer Kontokorrentkredites

Ahrens, Gerhard
Vorgeschichte und Gründung der ersten Aktienbanken in Hamburg


Berichte

Rehm, Harald
Das Brasilianische Kreditwesen


Buchbesprechungen

Braun, Frank
Die Zehner-Gruppe
(Dietrich Hartenstein)

Bergen, Volker
Theoretische und empirische Untersuchungen zur längerfristigen Geldnachfrage in der Bundesrepublik Deutschland
(Jürgen Siebke)

Gumpert, Hartmut
Das kanadische Kreditwesen – Struktur und Tendenzen
(A. Riedesser)


Finanzstrategie der Unternehmung – Beziehungen zwischen Kapitalgeber und Kapitalnehmer
(Hans-Jacob Krümmel)


Zusammenfassungen

Hodgman, Donald R.
„Europäische monetäre Integration: Probleme und Tendenzen“

Der Ministerrat der EWG stimmte am 9. Februar 1972 einer modifizierten Version des Werner-Plans für eine Europäische Währungs- und Wirtschaftsunion zu. Das Ziel des Plans ist, in den nächsten zehn Jahren eine Art bundesstaatlicher Ordnung mit einheitlicher Währung, einem voll koordinierten Zentralbanksystem und einer weitgehenden Abstimmung der nationalen Haushaltspolitik ohne innere Schranken für Arbeit, Kapital, Güter und Dienstleistungen zu schaffen. Die Untersuchung beschäftigt sich vor allem mit den monetären und finanzpolitischen Vorschlägen und Zielen sowie mit der Rolle der EWG in internationalen Währungsfragen. Eine zentrale Frage ist die zeitliche Abstimmung zwischen währungspolitischen und finanz- bzw. notenbankpolitischen Maßnahmen. Der ausgehandelte Kompromiß sieht eine Synchronisation aller dieser Maßnahmen vor. Als erster Schritt wurde eine Verringerung der Bandbreiten beschlossen, allerdings mit der Möglichkeit, das Experiment zu beenden, wenn nach fünf Jahren die notwendige Parallelität zwischen monetären und wirtschaftspolitischen Maßnahmen nicht erreicht wurde. Eng hiermit verbunden ist die Frage nach dem Grad der Stabilität oder Flexibilität der Wechselkurse innerhalb der EWG und der Gemeinschaft im Verhältnis zum "Rest der Welt". Grundsätzlich hat man sich auf feste Wechselkurse geeinigt; in der Praxis bedeutet jedoch die Verringerung der Bandbreiten innerhalb der EWG auf 2,25 % eine Ausweitung gegenüber der Vergangenheit. Die Ansteuerung fester Wechselkurse innerhalb der Gemeinschaft bedeutet, daß die beteiligten Notenbanken auch in Währungen der Mitgliedsländer intervenieren müssen. Eines der Ziele dieser Politik ist es, im Halten von Gemeinschaftswährungen eine Alternative zur Reservehaltung in Dollar zu schaffen. Je nach der Wechselkursentwicklung des Dollars kann es hierbei erforderlich werden, das Interventionsband zu verschieben. Ungelöst ist die Frage, was bei länger anhaltenden Zahlungsbilanzdefiziten eines Mitgliedslandes geschehen soll. Die vorgesehene kurz- und mittelfristige Hilfestellung innerhalb der Gemeinschaft dürfte dann nicht ausreichen. Ein bislang ebenfalls noch ungelöstes Problem ist die Regulierung der Kapitalbewegungen innerhalb der EWG und mit dritten Ländern. Hier sind verschiedene Wege vorgeschlagen worden: Neben direkten Devisenkontrollen vor allem ein gespaltener Devisenmarkt und verschiedene Arten von marktorientierten Maßnahmen, wie Steuern, Mindestreserven auf Kredite aus dem Ausland u. ä. Devisenkontrollen stellen keine befriedigende Lösung des Problems dar, weil sie den Wettbewerb einschränken und den Wohlstand vermindern. Theoretische Untersuchungen über die Auswirkungen gespaltener Devisenmärkte für laufende Transaktionen einerseits und Kapitaltransaktionen andererseits haben gezeigt, daß sie den geringsten Grad an Verzerrungen und Willkür beinhalten würden. Als Dauereinrichtung würden sie jedoch dem Ziel eines einheitlichen Kapitalmarktes innerhalb der EWG widersprechen. Das Gleiche gilt auf lange Sicht für alle Formen der Kapitalverkehrskontrollen. Bei rigoroser Anwendung wurden sie schließlich zur Devisenzwangswirtschaft führen. Im übrigen müßten die Kontrollen in allen Ländern der EWG gleich scharf gehandhabt werden. Jeder "Deichbruch" würde das ganze System zusammenbrechen lassen. Der Ausweg aus diesem Dilemma könnte in der Schaffung eines Europäischen Währungsausgleichsfonds liegen. Wenn auch noch nicht sicher ist, welche Form er annehmen könnte, so ist doch vorauszusehen, daß er sowohl für Defizit- wie für Überschußländer ernste Probleme aufwerfen würde. Auf die Dauer könnte er nur funktionieren, wenn wesentliche Unterschiede in der Entwicklung des Preisniveaus, in der Finanz- und Kreditpolitik und in der Produktivitätsentwicklung vermieden werden. Dies verstärkt die Bedeutung einer Koordination und Harmonisierung der währungs- und finanzpolitischen Maßnahmen in der EWG. Allerdings ist bislang noch nicht klar, was unter Harmonisierung der Währungspolitik zu verstehen ist, mit Ausnahme der Verringerung der Bandbreiten. Wichtiger wäre jedoch eine Harmonisierung der geldpolitischen Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedsländern. Dabei wären vor allem die geldpolitischen Instrumente zu harmonisieren. Dies genügt jedoch nicht, weil es nicht zuletzt auf die Ziele der Geldpolitik ankommt, ob und welche Instrumente eingesetzt werden können. Schließlich sind auch die Rückwirkungen der Geldpolitik und ihrer Instrumente auf andere Erfordernisse der nationalen Politik wie auf die Partnerländer zu berücksichtigen. Angesichts aller dieser Schwierigkeiten ist die Schaffung einer wirklich engen Währungsgemeinschaft innerhalb der EWG sehr unwahrscheinlich.

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Süchting, Joachim
„Die Bankloyalität als Grundlage zum Verständnis der Absatzbeziehungen von Kreditinstituten“

Erklärungsbedürftigkeit und Dauerhaftigkeit der abstrakten Bankleistungen zusammen mit dem Leistungsobjekt Geld sind ursächlich dafür, daß die Aufnahme von Bankverbindungen und die Abnahme von Problemleistungen die Nachfrager vor schwierige Entscheidungen stellen. Angesichts ihrer Unsicherheitssituation rückt im Rahmen des absatzpolitischen Instrumentariums der Kreditinstitute das menschliche Element als Präferenzenträger in den Vordergrund. Primär in den persönlichen Kontakten zwischen Kunde und Bankangestellten entscheidet sich, ob der Lernprozeß der Bankloyalität zugunsten eines Kreditinstituts verläuft oder nicht. Sieht man das menschliche Element über die Beratungsfunktion als integralen Bestandteil sonst farbloser und erklärungsbedürftiger Leistungen von Universal-Kreditinstituten, so stellt sich deren Qualitätswettbewerb in der Leistungsgestaltung und Sortimentspolitik als Konkurrenz mit der Personalqualität vor allem bei Problemleistungen dar. Das gilt auch für den Kommunikationsbereich, wenn über den Einsatz unpersönlicher Werbemittel oder Verkäufer entschieden wird. Aus ökonomischen Erwägungen ist der Verkäufer dort einzusetzen, wo Kunden sich noch in der Anfangsphase des Lernprozesses der Bankloyalität befinden. Standortpolitische Überlegungen haben zu berücksichtigen, ob neben Routineleistungen auch Problemleistungen in das Sortiment einer neuen Zweigstelle aufgenommen werden sollen; das dürfte vor allem dann erforderlich sein, wenn die Zweigstellenpolitik offensiv auf die Abwerbung von Kunden der Konkurrenzinstitute ausgerichtet ist. In der Preispolitik ist davon auszugehen, daß die Preisempfindlichkeit der Nachfrager mit wachsender Bankloyalität grundsätzlich abnimmt; das trifft allerdings nur solange zu, bis der zunehmende ökonomische Bildungsgrad und die wirtschaftliche Potenz des Nachfragers zu einem Netz von Bankverbindungen führen, innerhalb dessen Geschäftsverlagerungen an Preisdifferenzen orientiert werden.

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Schiemenz, Bernd
„Die optimale Höhe eines Kontokorrentkredites“

Für den Fall, daß der zeitliche Verlauf des Guthabens eines Kontokorrentkontos (zumindest angenähert) prognostiziert werden kann, wird aufgezeigt, wann und in welchem Umfang durch Abhebung und längerfristige anderweitige Verwendung eines zusätzlichen Betrages, sowie Inanspruchnahme eines entsprechend erhöhten Kontokorrentkredites in den Periodenabschnitten besonderen Geldbedarfs, eine Ertragserhöhung möglich ist. Nach Erläuterung der relevanten Änderungen an Zinsen und Provisionen und darauf aufbauenden Überlegungen bezüglich der zu erwartenden, von der jeweiligen Geometrie des Guthabenverlaufs abhängigen, Ertragsänderung wird hierfür zunächst ein, auf beliebige Verläufe des Guthabens anwendbares, graphisch-rechnerisches Verfahren entwickelt. Anschließend erfolgt eine analytische Ermittlung der optimalen Höhe des Kontokorrentkredites für exemplarische Sonderfälle: 1. gleichmäßig sinkendes Guthaben, 2. periodische Einzahlung zu Beginn und gleichmäßige Auszahlung während der Periode, 3. periodische Auszahlung zu Beginn und gleichmäßige Einzahlung während der Periode und 4. sinusförmig schwankender Guthabenverlauf. Ein konkretes numerisches Beispiel zeigt, daß die optimale Kredithöhe und der bei deren Realisierung erzielbare zusätzliche Ertrag recht erheblich sind. Der Aufsatz schließt mit einer kurzen Behandlung von Variations- und weiteren Anwendungsmöglichkeiten des Verfahrens.

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Ahrens, Gerhard
„Vorgeschichte und Gründung der ersten Aktienbanken in Hamburg“

In fast allen Staaten des Deutschen Bundes wurden im Laufe der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Banken mit dem Privileg der Notenemission begründet, und zwar in den späten vierziger und fünfziger Jahren vor allem in der relativ jungen Organisationsform der Aktiengesellschaft. Dies geschah auch in den Freien Reichsstädten - allein Hamburg blieb die Ausnahme, und hier sind dann bis zur Errichtung der Reichsbank tatsächlich keine Banknoten privater Institute ausgegeben worden. Für diesen nicht nur bankhistorisch bemerkenswerten Tatbestand gibt es keine ausreichende Erklärung. Wohl ist bekannt, daß auch der nach 1848 amtierende Senat nicht gerade fortschrittsfreudig eingestellt war, aber man kennt auf der anderen Seite die stark liberale Tendenz, die sich im Wirken der Commerz-Deputation (der Vorgängerin der Handelskammer) äußerte. Auf welche Weise nun in diesem Spannungsfeld politischer und wirtschaftlicher Interessen Bankfrage und Bankreform behandelt worden sind, wird in der vorliegenden Untersuchung geschildert. Die meisten Zeitgenossen erhielten von dieser Rivalität ökonomischer Interessen und (sehr eng damit verbunden) politischer Anschauungen erst schlagartig Kenntnis, als Ende Juli 1856 plötzlich zwei Aktienbanken in Hamburg begründet wurden: die Vereinsbank und die Norddeutsche Bank mit jeweils zwanzig Millionen Bancomark Grundkapital. Beide Banken können aus ihrer Vorgeschichte (Statuten, Gründerpersönlichkeiten und Gründungsagitation) gleichsam als Alternativen moderner Bankentwicklung gedeutet werden. Hier ein im Geruch des Crédit mobilier stehendes, auf die Emission von Banknoten drängendes Institut, dort die Konzeption einer modernen Geschäftsbank, der sich übrigens bemerkenswerterweise die hamburgische Kaufmannschaft von Anfang an mehr verbunden fühlte.

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Berichte

Rehm, Harald
„Das Brasilianische Kreditwesen“

Der Aufsatz beschreibt den institutionellen Aufbau des brasilianischen Kreditwesens, dessen heutige Struktur weitgehend auf die Reform-Gesetzgebung von 1964 und 1965 zurückgeht. Es hat seither einen raschen und organisch gesteuerten Aufschwung genommen und kann in seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung auch einem internationalen Vergleich durchaus standhalten. Oberste Währungsbehörde ist der Nationale Währungsrat. Ihm steht als ausführendes Organ die Zentralbank zur Seite. Eine charakteristische Sonderstellung nimmt die Banco do Brasil ein, die mit weitem Abstand größte Bank des Landes und zugleich fiscal agent des Staates ist. Der private Bereich des Bankensystems ist nach dem Prinzip der Spezialbanken organisiert und besteht aus drei Institutsgruppen: den Geschäftsbanken, den Investitionsbanken und den für das brasilianische Kreditwesen typischen Finanzierungsgesellschaften. Im staatlichen Bereich sind ebenfalls drei Gruppen von Instituten zu unterscheiden: die Entwicklungsbanken, deren weitaus wichtigste die bundesstaatliche BNDE ist; die bundes- und die länderstaatlichen Sparkassen; die Nationale Wohnungsbaubank mit den ihr angeschlossenen Instituten. Zur Förderung des Kapitalmarktes hat die Regierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Insbesondere werden steuerliche Vergünstigungen für die Kapitalanlage wie für die laufenden Erträgnisse gewährt. Der Markt hat diese Bemühungen, wie die stürmische Börsenentwicklung der letzten Jahre erkennen läßt, honoriert.

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