Haller, Heinz
Grundsätzliches zur Besteuerung von Grundstücksgewinnen
Wysocki, Josef
Machtgegensätze in einer Währungsunion. Ein historisches Fallbeispiel
Jonung, Lars
Swedish Central Bank Policy in the Post-War Period: Some Comments
Schmidt, Hartmut
Von der Kreditkarte und dem Scheck zur Geldkarte. Drei amerikanische Pläne für den Übergang zum elektronischen Zahlungsverkehr
Büschgen, Hans E.
Bankbetriebslehre
(Manfred Hein)
Haller, Heinz
„Grundsätzliches zur Besteuerung von Grundstücksgewinnen„
Die wesentlichen Ergebnisse der vorstehenden Überlegungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Unter dem Gesichtspunkt einer angemessenen Berücksichtigung der durch nicht-realisierte Wertsteigerungen bei bebauten Grundstücken erhöhten steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eigentümer empfiehlt sich eine Einbeziehung der gestiegenen Erträge dieser Grundstücke (wobei bei Selbstnutzung eine laufende Anpassung der "Eigenmieten" an den jeweils neuesten Stand der Marktmieten zu erfolgen hätte) in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer und daneben eine Vermögensbesteuerung auf der Basis der jeweiligen, die Wertsteigerung voll widerspiegelnden Marktwerte. Es würde so einerseits der wirklich realisierte Einkommenszuwachs erfaßt und andererseits das gestiegene "Sicherheitspotential", das das werterhöhte Vermögen verschafft. Die Besteuerung solcher Wertzuwächse als Einkommenselement oder als einkommenähnliche Vermögenszuwächse würde erstens eine "Scheinrealisierung" vermittels Kredit anregen, was inflationistisch wirken würde, und zweitens ergäbe sich eine Doppelbesteuerung, sofern die zusätzlichen Erträge aus dem wertgestiegenen Vermögen in die Besteuerung einbezogen würden. Realisierte Wertsteigerungen aus Verkäufen bebauter Grundstücke sollten bei der Besteuerung als zusätzliche Einkommen behandelt werden, sofern die Erlöse nicht zu anderweitigem Vermögenserwerb verwendet werden. Im "Umwandlungsfall" ist die erhöhte Leistungsfähigkeit nach wie vor nur in den höheren Erträgen und im gestiegenen "Sicherheitspotential" gegeben. Wird kein Vermögen erworben, so tritt eine Leistungsfähigkeitserhöhung durch einen Einkommenszufluß in voller Höhe der Wertsteigerung auf.
Wird eine Abschöpfung der Vorteile aus der Wertsteigerung angestrebt, weil sich diese Vorteile ohne eigene Anstrengung oder Leistung des Eigentümers ergeben, so kommen als Methoden eine Zwangsbeteiligung des Staates durch Verschuldung an diesen in Höhe des Wertzuwachses mit entsprechender Verzinsungsverpflichtung oder eine volle Abschöpfung des auf die Wertsteigerung zurückgehenden Zusatzertrags in Betracht. Mit diesen Methoden könnte auch eine partielle Abschöpfung der Vorteile bewirkt werden durch Festsetzung eines unter 100 % liegenden Satzes. Bei ihrer Anwendung ergäbe sich weder eine "Scheinrealisierung" durch Kreditnahme noch eine Doppelbelastung. Die Abschöpfung hätte nichts mit einer steuerlichen Belastung zusätzlicher Leistungsfähigkeit zu tun, sondern würde auf eine Sozialisierung "automatisch' entstehender zusätzlicher Erwerbschancen zielen. Ob eine Vollabschöpfung mit den Grundsätzen einer marktwirtschaftlichen Ordnung vereinbar ist, muß bezweifelt werden.
Bei unbebauten Grundstücken erscheint die steuerliche Behandlung nicht-realisierter Wertsteigerungen als leistungsfähigkeitserhöhende zusätzliche Einkommensteile vertretbar: Eine Doppelbelastung kann wegen Fehlens laufender Erträge nicht entstehen und die Gefahr einer inflationär wirkenden "Scheinrealisierung" ist relativ klein. Von der bodenpolitischen Zielsetzung her, einen Verkaufsdruck auf die Eigentümer zu bewirken und so das Angebot solcher Grundstücke zu steigern, ist die Besteuerung nicht-realisierter Wertsteigerungsgewinne beim unbebauten Boden zu befürworten, allerdings sollten gewisse Ausnahmen gemacht werden. Ebenso ist die Erhebung einer "Planungsgewinnabgabe" (eines Planungswertausgleichs), mit deren Hilfe die durch Genehmigung der (erhöhten) baulichen Nutzung geschaffene Wertsteigerung abgeschöpft werden soll, grundsätzlich nicht zu beanstanden.
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Wysocki, Josef
„Machtgegensätze in einer Währungsunion. Fin historisches Fallbeispiel“
Die Wiener Münzkonvention wurde 1857 zwischen Österreich, Preußen und den meisten übrigen deutschen Staaten abgeschlossen. Sie bildeten eine Währungsunion mit einer gemeinsamen Währungseinheit, dem "Vereinsthaler". Neben diesem blieben aber auch die Münzen der Einzelstaaten im Umlauf. Die Parität dieser verschiedenen Umlaufwährungen wurde durch den gemeinsamen Silberstandard bestimmt. Der Abschluß dieser Vereinbarung ist in engem Zusammenhang mit den machtpolitischen Rivalitäten zwischen Preußen und Österreich zu sehen und bildet einen Bestandteil des Kampfes um die Vorherrschaft in Deutschland. Sie ist daher zu verstehen als Ausdruck eines kurzfristigen, höchst labilen Machtgleichgewichts, in dem der Kampf um die zwischen beiden Rivalen stehenden deutschen Staaten noch unentschieden war. Allerdings enthielt die Wiener Abmachung bereits Elemente einer erneuten Dynamisierung. Der Taler, die Währung Preußens und anderer mittel- und norddeutscher Staaten, besaß nämlich eine Sonderstellung unter den übrigen Währungen. Sie mußte faktisch zu einer Überbewertung gegenüber dem süddeutschen Gulden führen und dessen Bereich zwangsläufig permanenten Silberverlusten unterwerfen. Früher oder später blieb den betroffenen Staaten keine andere Wahl als der Anschluß an die Talerzone und damit auch zumindest eine partielle Entscheidung für Preußen. Somit war die vereinbarte Währungsordnung in ökonomischer und politischer Hinsicht keineswegs neutral, sondern bildete tatsächlich ein Instrument der Machtpolitik. Als weiteres Ergebnis der Fallstudie ist folgendes hervorzuheben. Die Ordnung der Wiener Konvention, die die zwischenstaatlichen Währungsbeziehungen durch den Silberstandard weitgehend automatischen Regelmechanismen unterwarf, hat eine Erwartung nicht erfüllt, die heute mit der eng verwandten Formelsteuerung verbunden wird. Sie konnte nämlich keineswegs alle Mitgliedstaaten zu monetärer Disziplin zwingen, vielmehr geriet sie durch das Ausbrechen eines Partners in eine vermutlich ausweglose Situation.
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Jonung, Lars
„Schwedische Zentralbankpolitik der Nachkriegszeit“
Der Beitrag befaßt sich mit den kreditpolitischen Maßnahmen der schwedischen Reichsbank in der Nachkriegszeit und untersucht einige ihrer Folgen. In diesem Zusammenhang werden sowohl die kritischen Einwände gegen diese Politik als auch die Maßnahmen selbst dargestellt.
Einleitend wird darauf hingewiesen, daß an sich schon die Unterscheidung zwischen Geldpolitik und Kreditpolitik strittig ist. Im vorliegenden Beitrag wird unter Geldpolitik die traditionelle Notenbankpolitik zur Beeinflussung verschiedener monetärer Gesamtgrößen (der Geld-"Basis", der Reserven der Geschäftsbanken und des Geldangebots) verstanden. Als Kreditpolitik werden demgegenüber Maßnahmen gekennzeichnet, die sich auf die Beeinflussung der Zinssätze und der Verteilung von Krediten auf die verschiedenen Sektoren einer Volkswirtschaft beziehen. Das Hauptanliegen des Beitrages ist nachzuweisen, daß die Politik der Reichsbank weniger Geld- als Kreditpolitik ist, weil ihre Maßnahmen vornehmlich auf die Beeinflussung der Kreditverteilung und die Zusammensetzung der Bankaktiva gerichtet sind, mit dem Ergebnis, daß die Hauptlast der Reichsbankpolitik und ihrer Veränderungen von den privaten Sektoren der Volkswirtschaft getragen werden muß.
Als Gründe für die einseitige Bevorzugung von Kreditkontrollen durch die Reichbank werden die Versuche zur Erhaltung eines "niedrigen" Zinsniveaus hervorgehoben; dabei wird der Einfluß der keynesianischen Ansichten, der "Availability"-Theorie und der Stockholmer Schule der Nationalökonomie auf die schwedische Notenbankpolitik besonders unterstrichen. Das Ergebnis ist, daß der Marktmechanismus, bei der Allocation von Krediten weitgehend außer Kraft gesetzt wird.
Dies zeigt sich auch bei der Darstellung der verschiedenen Instrumente, die zur Beeinflussung der Allocation von Krediten angewandt werden. Hierzu gehören u. a. der Zwang zur Einhaltung bestimmter Liquiditätsquoten (die als Verhältnis der Bestände an Zentralbankgeld und öffentlichen Titeln zu den Einlagen definiert werden), die Kreditplafondierung, die quantitative Begrenzung des Notenbankkredits der Geschäftsbanken, das Gänsemarschprinzip bei der Emission von Anleihen, die Kontrolle des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs und natürlich auch die "moral suasion", d. h. die mit leichtem Druck verbundene Überredungskunst der Notenbank.
Der Wechsel zwischen Perioden, in denen diese Instrumente voll eingesetzt wurden und anderen, in denen die Reichsbank keinen restriktiven Einfluß ausübte, schlägt sich in der schwedischen Kreditstatistik in außerordentlich starken Schwankungen im Zuwachs der Kredite und Einlagen privater Kunden nieder, während die als vordringlich angesehene öffentliche Verschuldung (einschl. der zur Durchführung des Wohnungsbaus) relativ stetig wuchs.
In der kritischen Wertung der Reichsbankpolitik wird zunächst ihre Gerechtigkeit in Frage gestellt. Es wird geltend gemacht, daß die Ausklammerung des öffentlichen Sektors bei Restriktionsmaßnahmen eine um so stärkere Belastung des privaten Sektors erforderlich macht, die insoweit als eine zusätzliche Besteuerung angesehen werden könnte. Da zudem die Aufrechterhaltung niedriger Zinssätze nur für die Deckung des Kreditbedarfs des öffentlichen Sektors gilt, müssen die Sätze für den privaten Sektor um so höher sein. Andererseits wird die Wirksamkeit der Kreditpolitik durch die Bildung von finanziellen Nebenmärkten bzw. die Entstehung von grauen und schwarzen Kreditmärkten durchkreuzt. Dies zwingt wiederum die Reichsbank, ihre Kontrollen auf immer neue Sektoren auszudehnen und immer schärfere Maßnahmen zu ergreifen.
Ein wesentlicher Einwand gegen die bisherige Notenbankpolitik in Schweden ist, daß sie die Geldnachfrage des privaten Sektors in Zeiten ohne restriktive Maßnahmen vergrößert. Es werden also vorsorglich liquide Mittel angesammelt, um sich gegen künftige Maßnahmen der Notenbank zu schützen. Sie muß deshalb ständig härtere Methoden anwenden, um den jeweils erwünschten Effekt zu erzielen. Sie vernachlässigt dabei jedoch den expansiven Effekt, der sich aus der Ausdehnung des Geldangebots durch Budgetdefizite oder Zahlungsbilanzüberschüsse ergeben kann. Auch dies kann sie zu einer immer drastischeren und länger anhaltenden Restriktionspolitik veranlassen. Trotzdem ist auch in Schweden bei weitem keine Preisstabilität erreicht worden, dagegen allerdings ein geringer Grad an Arbeitslosigkeit.
Da sich die bisherigen, primär kreditpolitischen Maßnahmen der Notenbank- insbesondere im Kampf gegen die Inflation - weitgehend als wirkungslos erwiesen haben, wird in dem Beitrag ein Übergang zu einer orthodoxen Geldpolitik empfohlen; dazu wurde ein stärkerer Rückgriff auf Offen-Markt-Operationen, Änderungen des Diskontsatzes und der Reserveanforderungen gehören. Dies würde zwar bedeuten, daß sich die Allocation der Kredite nach den Marktkräften richten würde. Dafür könnte sich jedoch die Reichsbank besser ihrer eigentlichen Aufgabe, der Aufrechterhaltung der Geldwertstabilität, widmen. Die Stelle der Kreditpolitik würde in einem solchen System die Wirtschafts- und Finanzpolitik übernehmen, die die jeweils angestrebten Ziele durch Änderungen in der Besteuerung und in den öffentlichen Ausgaben erreichen könnte.
Abschließend wird darauf hingewiesen, daß der Übergang von der Kreditpolitik zu einer orthodoxen Geldpolitik auch die außenwirtschaftliche Absicherung erleichtern würde. Es würde vor allem zu geringeren Unterschieden zwischen in- und ausländischen Zinssätzen fahren und damit Kapitalimporte verhindern, die trotz aller Kapitalkontrollen staffinden, weil die "impliziten" Zinssätze in Zeiten der Kreditrestriktion so hoch sind, daß sich vor allem große Exportunternehmen die jeweils benötigten Mittel im Ausland beschaffen.
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Schmidt, Hartmut
„Von der Kreditkarte und dem Scheck zur Geldkarte. Drei amerikanische Pläne für den Übergang zum elektronischen Zahlungsverkehr“
Die elektronische Datenverarbeitung hat günstige Rahmenbedingungen für einen bargeldlosen Zahlungsverkehr geschaffen, in dem die Zahlungsdaten auf elektronischen anstatt wie bisher auf Papierinstrumenten übermittelt werden.
Amerikanische Kreditinstitute haben in den letzten Jahren den elektronischen Zahlungsverkehr vorbereitet, da er nicht nur aus technisch-organisatorischer Sicht, sondern mehr und mehr auch von den Kosten her dem arbeitsintensiven, traditionellen Zahlungssystem überlegen schien. Um sicherzustellen, daß es trotz der Heterogenität des amerikanischen Bankwesens zu einheitlichen elektronischen Zahlungsformen kommt, die es erlaubt, auch im Interbankenverkehr die Rationalisierungsvorteile voll auszuschöpfen, haben sich besonders die Federal Reserve und die American Bankers Association frühzeitig auf nationaler Ebene mit dem Umstellungsprozeß beschäftigt. Das Ergebnis dieser Bemühungen war vor allem das MAPS/SCOPE-Vorhaben, das Atlanta Payments Project und das Programm der Federal Reserve - drei übergreifende Pläne für den Übergang zum elektronischen Zahlungsverkehr in den Vereinigten Staaten. Sie werden zusammen mit den Schritten zu ihrer Verwirklichung und den Wiederständen dagegen dargestellt und erörtert. Dabei werden vier Grundlinien der Entwicklung deutlich. Erstens wird die herkömmliche Scheckzahlung zunächst im Bereich wiederkehrender Massenzahlungen verschwinden; elektronische Übertragungsformen werden Scheck und Kreditkartenschein bei der Zahlung in Geschäften verdrängen. Während dieser Prozeß gerade beginnt, wird es noch einige Jahre dauern, bis andere Zahlungstypen in größerem Umfang in den elektronischen Zahlungsverkehr einbezogen werden. Zweitens werden Kreditkarten- und Scheckzahlung in Geschäften durch eine einzige Form garantierter elektronischer Übertragung auf Kreditkartenkonto- bzw. Sichteinlagenbasis abgelöst werden. Ferner wird die elektronische Zahlung in Form der Dateneingabe in Terminals, die durch Plastikkarten mit Magnetstreifen aktiviert werden, wesentlich schneller sein als selbst die Barzahlung, was den Trend zur bargeldlosen Zahlung verstärken wird, zumal dort, wo es auf rasche Abfertigung der Kundschaft ankommt. Schließlich werden On-Line-Verbindungen der Banken mit ihren Kunden dazu führen, daß die Banken ihren Geschäftsbereich teils durch neue Dienstleistungen, teils aber auch geographisch erweitern.
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