KREDIT und KAPITAL - Heft 2/1974


Inhalt


Abhandlungen

Gandenberger, Otto
Läuft die Besteuerung von Wertzuwächsen auf eine Doppelbelastung hinaus?

Bockelmann, Horst
Die Rolle der Banken in der Geldpolitik

Bredemeier, Sonning
Ergebnisse einer wöchentlichen Geldstromanalyse für die Bundesrepublik Deutschland

Blümle, Georg
Zur Theorie des Sparens in einer wachsenden Wirtschaft

Großeschmidt, Brita
Der konjunkturneutrale Haushalt als Element einer wirtschaftspolitischen Konzeption


Berichte

Ahrens, Gerhard
Das Ringen um eine Notenbank in Hamburg um die Mitte des 19. Jahrhunderts


Buchbesprechungen

Kuske, Hans-Martin
Finanzierung und multinationale Unternehmungen. – Das Bankgeschäft im internationalen Kapitalmarkt
(Rolf Caesar)

Zahn, Peter
Die Phillips-Relation für Deutschland
(Hartmut Rudloff)

Köhler, Claus (Hrsg.)
Geldpolitik - kontrovers
(Hermann Quester)

Beckhart, Benjamin Haggott
Federal Reserve System
(Bernd Rudolph)

Wolff, Heide
Die Liquiditätsversorgung des schweizerischen Bankensystems
(Eberhard Ketzel)

Gold, Joseph
Voting and Decisions in the International Monetary Fund
(Klaus Flachmann)

Sohmen, Egon
Wechselkurs und Währungsordnung
(Hartmut Rudloff)

Horn, Norbert
Das Recht der internationalen Anleihen
(Eberhard Wolff)


Zusammenfassungen

Gandenberger, Otto
„Läuft die Besteuerung von Wertzuwächsen auf eine Doppelbelastung hinaus?“

Der Aufsatz setzt sich mit der im 6.Jahrgang (1973) S. 255 f. dieser Zeitschrift von Haller vorgetragenen These auseinander, die Besteuerung von Wertzuwächsen (capital gains)- von realisierten wie von unrealisierten - führe zu einer unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung nach der "Leistungsfähigkeit" nicht gerechtfertigten Doppelbelastung. Haller stützt seine gegen die Besteuerung von Wertzuwachserfolgen gerichteten Ausführungen nicht auf die sehr viel allgemeinere (Hobbes-Mill-Kaldorsche) These von der Doppelbelastung der Ersparnis durch die Einkommensteuer; er lehnt diese generelle Doppelbelastungsthese sogar ausdrücklich ab. Der vorliegende Aufsatz zerlegt die Ausführungen Hallers in einzelne Argumente und setzt sich mit diesen detailliert auseinander. Es werden insbesondere vier solcher Argumente unterschieden: (1) Wertsteigerungen seien kein wirkliches, weil kein "disponibles" Einkommen (Illiquiditätsargument). (2)Wertsteigerungen seien volkswirtschaftlich nicht realisierbar; auch eine Kreditaufnahme zur Realisierung von Wertzuwächsen liefe lediglich auf eine inflationär wirkende "Scheinrealisierung" hinaus (makroökonomisches Argument). (3)Bei realisierten Wertsteigerungen sei eine Besteuerung zumindest dann nicht angebracht, wenn es sich lediglich um eine Umdisposition des Vermögens handele. Eine echte - steuerpflichtige - Realisierung läge nur vor, wenn der Wertsteigerungsgewinn dem Konsum zugeführt wurde (Argument von der Bedeutsamkeit der Verwendung realisierter Wertsteigerungen). (4) Die Wertsteigerung von unbebauten Grundstücken müßte besteuert werden, weil aus diesen Grundstücken keine anderen Erträge als eben Wertsteigerungen fließen (Argument vom Sondercharakter rein spekulativer Vermögensanlage). Jedes dieser Argumente wird im vorliegenden Aufsatz als unhaltbar abgelehnt. Der Verfasser kommt aufgrund dieser Erwägungen zu dem Ergebnis, dass zwischen Wertsteigerungserfolgen und sonstigem Einkommen unter verteilungspolitischen Gesichtspunkten zumindest keine fundamentalen Verschiedenheiten bestehen, so dass eine Besteuerung sowohl der realisierten als auch der nichtrealisierten Wertzuwächse - von den dabei entstehenden technischen Schwierigkeiten abgesehen - gerechtfertigt und wünschenswert erscheint. Allerdings gibt es Fälle - z. B. den des Eigentums an Wohnungen und an Einfamilienhäusern - in denen der durch eine Besteuerung von Wertsteigerungen entstehende Realisierungsdruck aus anderen als "Leistungsfähigkeits-Gesichtspunkten als "unzumutbar" angesehen werden kann und durch entsprechende Ausnahmevorschriften verhindert werden sollte.

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Bockelmann, Horst
„Die Rolle der Banken in der Geldpolitik“

Die Entwicklung der Geldmenge entspricht in großen Zügen dem Bilanz-Wachstum des gesamten Bankensystems; darauf muss die Notenbank Einfluss nehmen, um geldpolitische Wirkungen zu erzielen. Das Bilanzwachstum aller Banken lässt sich nur aus den Dispositionen der einzelnen Banken über ihre Aktiva erklären. Wenn sich eine Bank liquider fühlt, als sie für nötig hält, versucht sie, ihre Aktiva zugunsten ertragreicherer, aber weniger liquider Aktiva umzuschichten. Dabei werden dann andere Banken liquider, als sie sein möchten, und reagieren entsprechend; ein einmal gegebener Anstoß pflanzt sich so im Bankensystem fort, bis bei keiner Bank mehr die tatsächliche von der gewünschten Liquiditätslage abweicht. Auf eine dieser beiden Größen muss die Geldpolitik Einfluss nehmen, um das Bilanzwachstum zu beeinflussen; in der Regel wird dies die tatsächliche Liquiditätslage sein. Dabei geht es um die einzelwirtschaftliche Liquiditätslage der Banken, und nicht etwa um ihre Ausstattung mit freien Liquiditätsreserven im Sinne zentralbankfähiger Aktiva. Das deckt sich nur insoweit, wie einige Banken diese Aktiva in einem Mindestumfang im Rahmen ihrer Liquiditätsvorsorge halten wollen. Das war lange Zeit tatsächlich der Fall und ermöglichte der Notenbank, die Liquiditätslage der Banken durch Variation der freien Liquiditätsreserven zu beeinflussen. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, so kann die Notenbank die Liquiditätslage der Banken nur über die Steuerung der Zentralbankgeldmenge beeinflussen. Freie Liquiditätsreserven in dem oben genannten Sinne darf es dann aber nicht mehr geben, weil sonst die Steuerung der Zentralbankgeldmenge nicht funktionieren kann. Das Fehlen von freien Liquiditätsreserven ist unter diesen Umständen keineswegs identisch mit einer scharfen Restriktionspolitik. Wie die Geldpolitik wirkt, hängt ganz von dem Ausmaß ab, in dem die Notenbank Zentralbankgeld bereitstellt. Den Banken kann auch ohne freie Liquiditätsreserven ihre Liquiditätsausstattung sehr reichlich vorkommen, wenn die Notenbank eine entsprechende Politik betreibt. Das Problem der Zentralbankgeldsteuerung liegt im wesentlichen darin, dass die Notenbank zwar ihren eigenen Vorstellungen über die bereitzustellende Zentralbankgeldmenge Geltung verschaffen muss, aber dies nicht ohne Rücksicht auf saisonale und andere Schwankungen des Zentralbankgeldbedarfs tun kann. Sie kann sich des engen Zusammenhangs zwischen Zentralbankgeld und monetärer Entwicklung nicht sozusagen mechanisch bedienen. Sie muss ihr Monopol der Zentralbankgeldschaffung dazu benutzen, Bedingungen zu schaffen, unter denen die Banken sich so verhalten, dass die von der Notenbank angestrebte monetäre Entwicklung eintritt. Dabei kommen Zins- und Risikomomente zusammen. Wenn es schon vom Zins her fast attraktiver ist, disponible Gelder liquide am Geldmarkt auszuleihen, lässt der Drang der Banken, ihre Aktiva zugunsten weniger liquider Aktiva umzuschichten, - und damit global gesehen das Bilanzwachstum - sehr stark nach. Davon abgesehen wird es den Banken auch geraten erscheinen, sich liquide zu halten, wenn sie beobachten, wie schwierig es geworden ist, Fehlbeträge am Geldmarkt zu decken. Hohe Geldmarktsätze haben deshalb einen starken kontraktiven Effekt, besonders solange die Banken ihre Zinssätze im Aktivgeschäft noch nicht den gestiegenen Geldbeschaffungskosten angepasst haben. Nach dieser Anpassung muss die Restriktionswirkung vor allem von der abschreckenden Wirkung des erreichten Zinsniveaus auf die Kreditnachfrage kommen. Kurzfristig sind die Reaktionsmöglichkeiten der Banken auf eine Veränderung ihrer Lage, die von der Geldpolitik herbeigeführt wird, begrenzt, wobei den Kreditzusagen besondere Bedeutung zukommt. Doch müsste den Banken selbst an dem Nachweis liegen, dass der Notenbank eine wirksame Geldpolitik möglich ist. Eine Kontrolle der Geldschöpfung ist ein Grunderfordernis der arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung.

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Bredemeier, Sonning
„Ergebnisse einer wöchentlichen Geldstromanalyse für die Bundesrepublik Deutschland“

Die Transaktionen in einer Volkswirtschaft werden mit Zahlungen finanziert, d. h. entweder mit den vorhandenen Geldbeständen oder mit zusätzlichen Krediten. Für die kreditpolitische Steuerung durch die Zentralbank ist aber lediglich die Kreditgewährung beeinflussbar. Werden andere Instrumente als die Kreditplafondierung eingesetzt, gilt es die liquiden Mittel der Banken zu regulieren. Die Höhe dieses Liquiditätssaldos wird von Marktfaktoren bestimmt, auf deren Wirken die Notenbank keinen unmittelbaren Einfluss hat. Die liquiden Mittel werden von den Banken zur Kreditgewährung und zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit in verschiedenen liquiden Anlageformen gehalten. Die Kreditpolitik kann entweder unmittelbar den Umfang der zu den liquiden Mitteln rechnenden Aktiva steuern oder aber nur die Verwendung des Liquiditätssaldos. Indikator und Kontrollmaßstab werden für den Liquiditätssaldo mit Hilfe einer Geldstromanalyse gewonnen. Hier wurde eine wöchentliche Geldstromanalyse für die Bundesrepublik Deutschland für die Zeit von 1952 bis 1971 zugrundegelegt. Es zeigt sich dabei beispielsweise, dass der Bargeldumlauf und die öffentlichen Kassentransaktionen mit der Bundesbank regelmäßig wiederkehrende Bewegungen aufweisen, die zu Störungen der monetären Märkte führen. Das Auslandsgeschäft der Zentralbank als dritter Marktfaktor zeigt die starke Liquiditätsbeeinflussung die der internationale Güter- und Kapitalverkehr mit sich brachte. Der Ausgleich der Liquiditätssalden erfolgte zum größten Teil über die Reservehaltung der Kreditinstitute. Daneben hatten die Geldmarktanlagen nur eine geringe Bedeutung. Der festgestellte ständige Wechsel von Liquiditätszuflüssen und -abflüssen hat nicht nur die monetären Märkte ständig in Wechselbädern unterworfen, sondern auch auf die konjunkturelle Entwicklung störend eingewirkt. Will man diese störenden Einflüsse beseitigen, dann gilt es, die Liquiditätsentwicklung zu verstetigen - mit Hilfe der Kreditpolitik. Besonders geeignet ist dafür die Mindestreservepolitik, bei deren Anwendung durch die Berücksichtigung von Saisonfaktoren den Liquiditätsschwankungen kurzfristig begegnet werden kann. Darüber hinaus müßten verstärkt Instrumente eingesetzt werden, die den Umfang der Bankenliquidität unmittelbar lenken können.

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Blümle, Georg


Fassen wir nun die mir wichtig erscheinenden Schlussfolgerungen aus meinen Darstellungen zusammen:
1. Das Sparen der meisten Haushalte, und zwar der Haushalte mit niedrigerem Einkommen besteht fast ausschließlich aus Sparen für Konsumzwecke, Sparen für eine Sicherheitsreserve und Sparen auf ein Eigenheim.
2. Dieses Sparen ist eigentlich nicht unmittelbar auf Vermögensbildung im Sinne einer Beteiligung am Produktivvermögen ausgerichtet und zielt daher nicht in erster Linie auf einen Ertrag aus Vermögen ab. Dem Zins kommt somit keineswegs die oft unterstellte große Bedeutung für die Höhe des Sparens zu, und es kann überdies auch das Sparen bei negativem Realzins als rational begründet werden.
3. Eine Vergleichmäßigung der Vermögensverteilung kann man aufgrund dieses Sparens nicht erwarten, da der eigentliche Zweck nicht die Vermögensakkumulation ist und zusätzlich weder die Möglichkeit noch in erster Linie die Absicht, hohe Renditen zu realisieren, besteht.
4. Eigentlicher Bestimmungsgrund dieses Sparens ist die Entscheidung des einzelnen Haushalts darüber, was er glaubt, sich leisten zu können oder zu müssen. Damit ist dieses Sparen im wesentlichen durch die Höhe des realen verfügbaren Einkommens bestimmt.
5. Entsprechend der relativen Einkommenshypothese kann durch die dargestellten Ansätze die langfristige Konstanz der durchschnittlichen Konsum- bzw. Sparneigung begründet und der Unterschied zur kurzfristigen Konsumfunktion erklärt werden.
6. Geldzins und Preissteigerungsrate stellen gewisse Rahmenbedingungen dar, die abhängig vom Einkommen ab einer bestimmten Schwelle das Ansparen nicht mehr möglich machen. Der dabei erfolgende Rückgang des Sparens von einer gewissen Höhe der Inflationsrate an sollte nicht durch gestörtes Vertrauen in die Währung begründet werden, was notwendigerweise zu einem kumulativen Prozess führen müsste.
7. Innerhalb gewisser Grenzen kann man annehmen, dass die hier erklärte Ersparnis mit sinkendem Realzins steigt, eine erwartete höhere Inflationsrate also zu vermehrtem, eine erwartete geringere Inflationsrate zu vermindertem Sparen führt und sich somit eine erwartete Inflationsrate selbst stabilisiert.

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Großeschmidt, Brita
„Der konjunkturneutrale Haushalt als Element einer wirtschaftspolitischen Konzeption“

Sieht man das vom Sachverständigenrat vorgelegte Konzept des konjunktur-neutralen Haushalts in Zusammenhang mit der vom Sachverständigenrat propagierten mittelfristigen Orientierung der Verhaltensweisen, so wird es zu einem "erzieherischen" Modell, das die öffentliche Hand anregen soll, die Selektion stabilitätspolitischer Maßnahmen an ihrer langfristigen Allokationszielsetzung auszurichten. Die Offenlegung dieser Verknüpfung von kurzfristigen Handlungsnotwendigkeiten und langfristigen Zielsetzungen könnte ihrerseits Vorbild sein für eine Umorientierung der Verhaltensweisen anderer am Wirtschaftsprozess beteiligten Gruppen. Ist die Stabilitätsproblematik wesentlich ein Resultat des Verteilungskampfes und dieser Ausfluss eines Gruppenverhaltens, das auf Marktsignale reagiert, so könnte die Loslösung von Marktsignalen durch die mittelfristige Interpretation von Gruppenzielen die Aufgabe der Stabilitätspolitik erleichtern und die Realisationschancen längerfristiger Zielsetzungen der öffentlichen Hand erleichtern. Auch in diesem Sinne wäre das Konzept des konjunkturneutralen Haushalts ein "erzieherisches" Modell. Eine Umorientierung der Verhaltensweisen der autonomen Gruppen ist aber nur möglich, wenn die Divergenzen in den langfristigen Zielsetzungen außerhalb der Ebene des Tarifkonflikts wirksam ausgetragen werden können. Die vom Sachverständigenrat vorgeschlagene Ebene der Umverteilung der Vermögenszuwächse ist als Äquivalent für den Tarifkonflikt jedoch zweifelhaft: Notwendig wäre vielmehr ein Bündel von Substitutionsstrategien, das auf umfängliche Veränderung gerichtet ist. Ist ein solches Bündel nicht verfügbar, so fehlt einer mittelfristigen Orientierung der Verhaltensweisen der Boden. Je weniger die autonomen Gruppen andererseits die öffentliche Hand von der Aufgabe der Stabilitätspolitik entlasten, um so kleiner sind die Chancen, für eine Verknüpfung von kurzfristigen Handlungsnotwendigkeiten und langfristigen Zielsetzungen im öffentlichen Sektor.

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Berichte

Ahrens, Gerhard
„Das Ringen um eine Notenbank in Hamburg um die Mitte des 19. Jahrhunderts“

Grundvoraussetzung für die Entfaltung der Wirtschaftskraft Deutschlands um die Mitte des 19. Jahrhunderts war die Existenz einer leistungsfähigen Kapitalmarktorganisation. Daß es überall an geeigneten Institutionen mangelte, die "risikofreudiges" Kapital zusammenfassen und für den wirtschaftlichen Ausbau zur Verfügung stellen konnten, war nicht zuletzt eine Folge staatlicher Bankpolitik. Denn vor allem der reservierten Haltung amtlicher Stellen gegenüber korporativen Unternehmensformen war es zuzuschreiben, dass die "Association der Geldkräfte" nur mäßige Fortschritte machte. Der Ruf nach "Bankfreiheit" im Sinne von Privatinitiative ohne staatlichen Eingriff wurde daher seit etwa 1840 zu einer zentralen Forderung der liberalen Ökonomen. Ein eindrucksvolles Beispiel für diesen Kampf um einen zeitgemäßen Ausbau des Geld- und Kreditwesens, in dem grundverschiedene wirtschaftstheoretische und wirtschaftspolitische Konzeptionen aufeinander stießen, ist das Projekt der Errichtung einer Diskonto-Bank in Hamburg aus dem Jahre 1845. Die heftig geführten Auseinandersetzungen um die Gründung dieses Bankinstituts zwischen der Kaufmannschaft, der politischen Führung des Stadtstaates und einer immer einflussreicher werdenden öffentlichen Meinung sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Auf der einen Seite wollten vorausschauende Kaufleute die Vorteile einer Notenbank, deren es in ganz Deutschland erst wenige gab, zur Beschleunigung des Geldumlaufs in der führenden Handelsstadt des Kontinents nutzen. Dem entgegen standen aber der Stolz auf die vermeintlich unübertreffliche Girobank von 1619 und eine weitverbreitete Abneigung gegen Aktienunternehmungen und die damit verbundene Haftungsausschließung und Entpersönlichung. Hinzu kam seitens des Senats eine grundsätzliche Ablehnung jeder Banknotenemission, weil darin eine Verletzung des allein dem Staate vorbehaltenen Münzregals gesehen wurde. - Das dürftige Ergebnis der öffentlichen Aktienzeichnung machte alle hochgespannten Erwartungen zunichte. Erst jetzt verzichteten die Gründer auf die Errichtung der umstrittenen Aktienbank. Aller optimistisch geführten Agitation zum Trotz hatte sich erwiesen, dass kapitalistisches Denken und Handeln noch nicht hinreichend starke Wurzeln im hamburgischen Wirtschaftsleben geschlagen hatten.

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