KREDIT und KAPITAL - Heft 4/1975


Inhalt


Abhandlungen

Johnson, Harry G.
An Overview of the World Crisis and International Trade

Fautz, Wolfgang M.
Analyse einer geld- und kreditpolitischen Konzeption der Deutschen Bundesbank für die Jahre 1958 bis etwa 1970

Bronfenbrenner, Martin
Thomas Mayer on Monetarism

Steinherr, Alfred
Probleme der Indexbindung: Versuch einer Bilanz

Mülhaupt, Ludwig und Dolff, Peter
Die Zielplanung in Genossenschaftsbanken

Krümmel, Hans-Jacob
Bankpolitische Normen und ihre Wirkungen auf das Bankgeschäft


Berichte

Meichsner, Vjekoslav
Ausländische Kapitalbeteiligungen in Jugoslawien (joint venture)


Buchbesprechungen

Fassbender, Heino
Zur Theorie und Empirie der Fristigkeitsstruktur der Zinssätze
(Margit Gregor)

Grimberg, Rainer
Rechtsprobleme der Swapsatzpolitik der Bundesbank – Legitimation und Rechtsnatur
(Hugo J. Hahn)

Cremer, Claus
Grundfragen einer Theorie der optimalen Finanzierung
(Oswald Hahn)

Ketterer, Karl-Heinz
Probleme der Neo-Quantitätstheorie und der Geldmengenpolitik
(Hermann Remsperger)


Zusammenfassungen

Johnson, Harry G.
„Ein Überblick über die Weltwirtschaftskrise“

Gegenstand der Untersuchung sind die Gründe für die weltweite Krise und ihre Rückwirkungen auf den internationalen Handel. Eine zentrale Stellung nimmt dabei die Frage ein, wie es zu dem Zusammentreffen von Inflation und Unterbeschäftigung kommen konnte - und dies in einer Welt, die durch die Aufgabe fixer Wechselkurse inzwischen die Möglichkeit hat, sich gegen inflatorische Einflüsse aus dem Ausland zu schützen. Einleitend wird zunächst klargestellt, daß auch der Gold-Devisenstandard und das mit ihm verbundene System fester Wechselkurse keinen Zwang zur Stabilität ausübte, sondern lediglich einen gewissen Gleichschritt in den Inflationsraten verlangte. Aber auch ein System floatender Wechselkurse sichert nicht gegen inflatorische Störungen, wenn es sich überwiegend um ein "schmutziges Floaten" handelt. Hinzu kommt die Tendenz der Notenbanken, sich auch in einem System frei schwankender Kurse wie unter der Herrschaft fester Wechselkurse zu verhalten, da sie vornehmlich auf die Veränderungen der Kurse gegenüber ihren Nachbarländern achten. Hauptquelle der Weltinflation war die Tatsache, daß die Vereinigten Staaten es versäumt haben, den Vietnamkrieg über Steuererhöhungen zu finanzieren. Die Überproduktion an Dollar mußte sich bei festen Wechselkursen über die ganze Welt ausbreiten. Dieser inflatorische Effekt ist erst durch die substantielle Abwertung des Dollars gemildert worden. Die europäischen Länder haben jedoch den ihnen durch die Maßnahmen von August 1971 eingeräumten Spielraum stabilitätspolitisch nicht genutzt. Die Möglichkeit zur Überwindung der Weltinflation wird vor allem aus der veränderten Haltung der amerikanischen Administration zur Inflation und aus dem Umstand abgeleitet, daß damit wieder ein dämpfender Einfluß auf andere Länder ausgeübt wird. Die Untersuchung schließt mit einigen Überlegungen zum Einfluß der Ölkrise auf die Inflation. Es wird gezeigt, daß dieser Einfluß begrenzt gewesen wäre, wenn man diesem Problem mit den Erkenntnissen aus der Kartelltheorie und -praxis begegnet wäre. Erst der Versuch, den Folgen der Ölpreiserhöhungen durch Subventionen zu begegnen, hat ihren preistreibenden Einfluß verstärkt.

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Fautz, Wolfgang M.
„Analyse einer geld- und kreditpolitischen Konzeption der Deutschen Bundesbank für die Jahre 1958 bis etwa 1970“

Die Diskussion der strukturellen Eigenschaften der hier präsentierten geld- und kreditpolitischen Konzeption der Deutschen Bundesbank fördert einige schwerwiegende Mängel zutage. Diese sind primär auf den Umstand zurückzuführen, daß das analytische Interesse ausschließlich auf einen bestimmten kausalen Zusammenhang gerichtet wird (auf den grundlegenden Zusammenhang, dargestellt in Gleichung (8), zwischen der Verfügung über Freie Liquiditätsreserven und den Bedingungen auf den Geld- und Kreditmärkten) und nicht erkannt wird, daß der gewählte Indikator eine endogene Variable ist, deren Wert sich aus dem Zusammenspiel von politischen und autonomen Kräften ergibt. Nur eine kohärente und adäquat die Interdependenzen berücksichtigende Hypothese liefert uns Aufschluß über die Eigenschaften bestimmter Variablen und aber ihre Eignung als Indikator. Erst nach einer solchen analytischen Vorarbeit hat es Sinn, empirische Tests zur Indikator-Eignung verschiedener Variablen durchzufahren, will man nicht in einen naiven Empirismus ohne Theorie verfallen.

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Bronfenbrenner, Martin
„Thomas Mayer über Monetarismus“

Der Beitrag besteht aus einer Reihe von Kommentaren und Anmerkungen zu dem Aufsatz von Mayer in dieser Zeitschrift, und hat keinen hiervon unabhängigen und aus sich selbst heraus bestimmten Inhalt. Die Abschnitte I, II und VIII sind als Einführung bzw. als Ergebnis der Überlegungen zu betrachten. Sie stellen fest, daß Mayers Beitrag durchaus der Anstrengungen wert ist, die seine Niederschrift bereitete, daß er jedoch unvermeidlicherweise subjektiv gefärbt ist und so die Mühe zu eigener Analyse für alle jene nicht überflüssig macht, die den Monetarismus zu beschreiben versuchen. Abschnitt III regt an, daß die Antithese zu "Monetarismus" wohl besser "Fiskalismus" statt "Keynesianismus" lauten sollte, und Abschnitt 4 vergleicht positive und normative Formen des Fiskalismus. Er gibt außerdem zu bedenken, daß es vielleicht eine Art von Kontinuum zwischen den extremen fiskalistischen und monetaristischen Ansichten gibt; jedenfalls eher als ihre Bündelung an den beiden Extrempunkten, wie sie Mayers Beitrag zu implizieren scheint. Abschnitt 4 entwickelt eine Unterscheidung zwischen der "Stabilität" und der "Flüchtigkeit" (volatility) ökonomischer Funktionen, die der Verfasser gern in makroökonomischen Arbeiten, einschließlich der von Mayer, beachtet sähe. Abschnitt V stimmt - im wesentlichen auf Schumpeter fußend - Mayers Einfügung einiger ergänzender Anregungen zu den spezifischen Unterscheidungen der Monetaristen zu, die nicht streng aus seinem Hauptpostulaten folgen und von den Monetaristen nicht generell akzeptiert werden. Abschnitt 6 fügt seinerseits (zumindest für die USA) eine weitere ergänzende Anregung zu denen von Mayer hinzu: Nämlich, daß die monetären Autoritäten die Macht und die Verantwortung für die Geldmengensteuerung besitzen. Abschnitt VII stellt einige kleinere Ausnahmen zu einigen spezifischen Punkten der Analyse von Mayer dar, u. a. (1) die Behandlung des Pigou- und Keynes-Effekts, (2) einen Kompromiß zwischen einer Geld-Mengensteuerung vom Friedman-Typ und einer vollständig diskretionären Steuerung und (3) die Rolle von Phillipskurven.

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Steinherr, Alfred
„Probleme der Indexbindung. Versuch einer Bilanz“

Dieser Aufsatz setzt sich mit den Hauptargumenten auseinander, die in einem Beiheft zu Kredit und Kapital (,Probleme der Indexbindung', Heft 2, Berlin 1974) vorgebracht wurden. Um die Untersuchung zu straffen, wird auf eine umfassende Diskussion der Indexbindung verzichtet und nur auf die betreffenden Probleme bei Lohn- und Gehaltszahlungen, Steuerlasten und Spareinlagen eingegangen. Das Hauptinteresse wird auf Verteilungs- und Allokationseffekte, Auswirkungen auf die Preisentwicklung und auf das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ausgerichtet. Die von uns vorgebrachten Argumente entschärfen und mindern die der Indexbindung oft entgegengebrachte Kritik und Skepsis. Vor allem die Befürchtungen, daß Indexklauseln den Preisauftrieb nur verstärken und die Investitionslust der Unternehmer drastisch senken würden, sind weitaus unbegründet. Es wird auch gezeigt, daß die einzelnen Wirtschaftssektoren vom Preisauftrieb unterschiedlich betroffen sind. Indexklauseln würden hingegen die Möglichkeit zur notwendigen Korrektur schaffen. Dies wird vor allem in Bezug auf das kurz- und langfristige Kreditgeschäft verdeutlicht. Das Ergebnis unserer Untersuchung ist, daß Indexklauseln zwar kein Allheilmittel, aber doch eine nützliche Bereicherung des konjunktur- und strukturpolitischen Instrumentariums darstellen. Sie könnten wesentlich zur Inflationsbekämpfung beitragen und gleichzeitig die Allokations- und Verteilungsnachteile des Inflationsprozesses mindern.

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Mülhaupt, Ludwig und Dolff, Peter
„Die Zielplanung in Genossenschaftsbanken“

Der Einsatz des Führungsinstruments Planung wirft in Genossenschaftsbanken besondere Probleme auf, da er einerseits einen beträchtlichen Forschungsaufwand voraussetzt, andererseits eine sehr große Zahl der Genossenschaftsbanken nur ein Bilanzvolumen von weniger als 100 Mio. DM aufweist. Als Ausweg aus diesem Konflikt bietet sich die Kooperation an, die auch in der Unterstützung durch die Verbände bestehen kann. Das Zielsystem einer Bank wird in einem zweistufigen Entscheidungsprozeß entwickelt. Auf der ersten Stufe wird aus dem Grundauftrag heraus das oberste Ziel der Bank formuliert. Auf der zweiten Stufe werden aus dem Oberziel für alle Bereiche bankbetrieblicher Tätigkeiten im Wege der Vereinbarung sog. Bereichs- oder Abteilungsziele abgeleitet, um ein geschlossenes, widerspruchsfreies Zielsystem zu entwickeln, alle Teilentscheidungen zu koordinieren und auf das Oberziel auszurichten. Für die Festlegung des Oberzieles von Genossenschaftsbanken ist gemäß § 27 Abs. 1 GenG ausschließlich der Vorstand verantwortlich, der in seiner Geschäftsführung allerdings durch den Aufsichtsrat kontrolliert wird. Der Aufsichtsrat muß die Unternehmensplanung daraufhin beurteilen, ob die geplanten Maßnahmen im Hinblick auf die Erfüllung des genossenschaftlichen Grundauftrages zweckmäßig sind. Dieser besteht gemäß § 1 GenG in der "Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes". Dieser Grundauftrag ist von der Geschäftsleitung in operationale Ziele, die Auftragsziele, umzusetzen. Dauerhaft läßt sich dieser Grundauftrag aber nur realisieren, wenn die Existenz des Instituts gesichert ist. Es müssen also zusätzlich Sicherungsziele formuliert werden. Im zweiten Schritt der Zielplanung, der Vorgabe von Bereichszielen (Budgetierung), müssen mit den Bereichsleitern exakt quantifizierte Zielvereinbarungen getroffen werden. Das Wesen dieser Budgetierung besteht in der Schätzung von Planzielen und deren Vorgabe für die verschiedenen Bereiche, der Gegenüberstellung der erzielten Ergebnisse, d. h. der Istziffern mit den Sollziffern, und der Analyse der Soll/Ist-Abweichungen. Mit der Erarbeitung des Budgetierungssystems können entweder spezielle Planungsbeteilungen oder Planungsausschüsse beauftragt werden. Eine einmalige Konzipierung durch einen Planungsausschuß müßte auch in kleineren Kreditinstituten möglich sein, da der organisatorische Aufwand begrenzt ist.

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Krümmel, Hans-Jacob
„Bankpolitische Normen und ihre Wirkungen auf das Bankgeschäft“

Unter den bankpolitischen Zielsetzungen, die der Gesetzgeber verfolgen kann, steht der Einlegerschutz obenan. Bisher wurde in der Bundesrepublik Deutschland der Weg des indirekten Einlegerschutzes über die Solvenzsicherung von Kreditinstituten beschnitten. Dazu dienten und dienen vor allem die risikopolitischen Normen des Kreditwesengesetzes (§§ 10 ff. KWG) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Normen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen. Der Verfasser hatte in dieser Zeitschrift gezeigt, daß indirekter Einlegerschutz über Solvenzsicherung alle Möglichkeiten ausschöpfen sollte, die die Kreditinstitute instandsetzen, auch im Falle eines runs der Einleger auf die Schalter einer Bank - ausgelöst durch Kreditverluste, andere Vermögensverluste der Bank oder durch Gerüchte darüber - über ein ausreichendes Vermögen zur Befriedigung aller Einlegeransprüche zu verfügen. Der bisher einzige geschlossene Ansatz dazu ist die sogenannte Einlegerschutzbilanz von Wolfgang Stützel. Nach den spektakulären Bankverlusten des Jahres 1974 spielt in der bankpolitischen Diskussion stärker als zuvor der Gedanke des direkten Einlegerschutzes durch Einlagensicherungs-Systeme eine Rolle. Gelingt es, ein leistungsfähiges kollektives Einlagensicherungs-System für das gesamte Bankwesen oder- wie nun vor der Verwirklichung stehend - Einlagensicherungs-Systeme der einzelnen Institutsgruppen zu installieren, so entsteht auch bezüglich der Solvenzsicherungsnormen des Kreditwesengesetzes eine neue Lage. Die Risikodeckungsnormen des KWG müssen, unterstellt, die Einlagensicherungs-Systeme seien tatsächlich leistungsfähig, nun nicht mehr auf die Verhältnisse des run-Falls ausgerichtet sein. Sie bekommen jetzt den Charakter von Wohlverhaltensnormen für die Mitglieder der Einlagensicherungs-Systeme. In dem vorliegenden Aufsatz werden die Grundbedingungen für die Leistungsfähigkeit eines kollektiven Sicherungssystems erörtert. Für die Formulierung von Normen als Wohlverhaltensregeln der Kreditinstitute, deren Einleger durch ein direktes Einlagensicherungs-System geschützt sind, werden einige Grundsätze entwickelt. Bei der Formulierung solcher Normen ergeben sich drei Gruppen von Problemen:
- die sachgerechte Bestimmung sicherungsrelevanter Tatbestände
- die sachgerechte Verknüpfung sicherungsrelevanter Tatbestände
- die Bestimmung des Sicherungsniveaus als eines in die Normen umgesetzten Maßes der "stellvertretenden Risikoaversion" des Gesetzgebers.
Im letzten Teil des Aufsatzes werden Wirkungen bankpolitischer Normen und ihrer Veränderung besprochen.

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Berichte

Meichsner, Vjekoslaw
„Ausländische Kapitalbeteiligungen in Jugoslawien (joint ventures)“

Nach einem kurzen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften für ausländische Kapitalbeteiligungen in Jugoslawien (den sogenannten joint ventures) werden die einzelnen kontroversen Probleme, die sich aus der Verschiedenheit der rechtlichen und wirtschaftlichen Organisationsformen einer sozialistischen Gesellschaft einerseits und den westlichen Marktwirtschaften andererseits ergeben, theoretisch behandelt und ihre praktischen Lösungen gezeigt. Das theoretische Hauptproblem stellt die Eigentumsfrage und die damit zusammenhängende rechtliche Natur des ausländischen Anteils im jugoslawischen joint venture dar. Ebenso wichtig für den ausländischen Investor sind aber auch die Fragen der Kontrollen und der Geschäftsführung im gemeinsamen Unternehmen, ferner auch Haftung und Besteuerung des Ausländers. Der jugoslawische Gesetzgeber hat, ohne von den in der Verfassung verankerten Prinzipien abzugehen, dem ausländischen Partner praktisch fast dieselben Rechte zuerkannt, die er gehabt hätte, wenn er an seiner Beteiligung ein privates Miteigentum an dem Unternehmen erhalten hätte. Mit Rücksicht darauf, daß das Gesetz die Regelung vieler Einzelfragen den Parteien überlassen hat, haben diese oft in ingeniöser Weise Lösungen zum beiderseitigen Ausgleich gefunden. Als Beweis dafür mag dienen, daß die bestehenden gemeinsamen Unternehmen wirtschaftlich gut gedeihen und bisher keine Unstimmigkeiten zu verzeichnen waren. Der makroökonomische Erfolg dagegen war etwas mäßiger. Obwohl die Zahl der registrierten Verträge (über 120) als gar nicht unbedeutend zu bezeichnen wäre, zögern die ausländischen Interessenten. Trotzdem sollte man das System beibehalten und durch Klarstellung der noch strittigen Punkte von amtlicher Seite vervollkommnen. Das wäre auch im Sinne der OECD. Denn im großen und ganzen hat der jugoslawische Versuch mit den joint ventures gezeigt, daß eine ersprießliche wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen West und Ost möglich ist, sofern man sich auf rein wirtschaftliche Ziele beschränkt.

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