Caesar, Rolf und Dickertmann, Dietrich
Einige kritische Anmerkungen zum Europäischen Währungssystem
Filc, Wolfgang
Geld- und währungspolitische Gestaltungsmöglichkeiten des Europäischen Währungssystems
Rieke, Wolfgang
Die ECU als Bezugsgröße und Reserveinstrument im EWS
Hiss, Dieter
Zur Stellung des Europäischen Währungssystems im Rahmen des Weltwährungssystems
Francke, Hans-Hermann
Ober- und Untergrenzen der öffentlichen Verschuldung. Ein kritischer Kommentar zu Ausführungen von Wolfgang Stützel
Gösele, Willi
Grundzüge des Europäischen Währungssystems
Haverkamp, Heinz
Rentenmarkt seit 1978. Eine Chronik mit psychologischen Aspekten
Wielens, Hans
Fragen der Bankorganisation. Führt die verstärkte Marktorganisation der Universalbanken zur Divisionalisierung?
(Bernd A. Frhr. von Maltzahn)
Kaminsky, Stefan Duwendag, D. und Ketterer, K.-H. und Kösters, W. und Pohl, Rüdiger und Simmert, D. B. (Hrsg.)
Geldtheorie und Geldpolitik
(Eberhard Ketzel)
Küng, Emil
Weltwirtschaftspolitik
(Rudolf C. Klein-Zirbes)
Gehrmann, D. und Scharrer, H.-E. und Wetter, W.
Sicherung gegen Wechselkursrisiken unter den Bedingungen einer floatenden D-Mark
(Bernd H.-J. Kitterer)
Schneider, Manfred
Praxis der Bankaufsicht
(Hans-Jacob Krümmel)
Wallich, Hermann
Aus meinem Leben – Paul Wallich: Lehr- und Wanderjahre eines Bankiers
(Richard A. Tilly)
Caesar, Rolf und Dickertmann, Dietrich
„Einige kritische Anmerkungen zum Europäischen Währungssystem“
Die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft um eine gemeinsame Währungspolitik sind nicht neu. Mit dem am 13. März 1979 vorgenommenen Start des Europäischen Währungssystems (EWS) wurde der vorerst letzte Abschnitt dieser Entwicklung eingeleitet.
Der bereits 1972 eingerichtete Europäische Währungsverbund - die sogenannte Schlange - hat das neue System in erheblichem Maße geprägt. Hervorzuheben -sind aber folgende wichtige Änderungen: Die Einführung des ECU als Rechen- und Bezugsgröße sowie als Zahlungsmittel, der Einbau der sogenannten Divergenzschwelle in das Bandbreitenkonzept, die beachtliche Au -stockung der Kreditmechanismen unter gleichzeitiger Ausweitung der Kreditlaufzeiten sowie die Vergrößerung des Kreises der beteiligten Länder. In jedem Fall ist unverkennbar, daß das System wesentlich komplizierter angelegt ist als die Schlange.
Die mangelnde Übersichtlichkeit kann die Schwächen des Europäischen Währungssystems jedoch nicht verdecken: Zunächst ist bei einer Betrachtung aus nationaler Sicht auf die zusätzlichen Störfaktoren zu verweisen, die für eine konsequente Geldpolitik im allgemeinen und eine Geldmengenziel-Strategie im besonderen wirksam werden können. Darüber hinaus können freilich einige mehr spekulative Überlegungen über die Möglichkeiten einer auf EG-Ebene harmonisierten Geldmengenpolitik vorgetragen werden, die unter Umständen zu einer weniger negativen Beurteilung des EWS Anlaß geben könnten.
Bislang noch unzureichend beachtet wurden die im EWS enthaltenen bzw. mit ihm verknüpften Transferleistungen. Ohne diese Bestandteile wäre das System wohl kaum verabschiedet und gestartet worden. Neben den finanzwirtschaftlichen und kapitalmarktpolitischen Konsequenzen des offenen "Ressourcen-Transfers" geht es dabei auch um die mit den Kreditmechanismen verbundenen versteckten Zinssubventionen. Diese Leistungen sind als Vorgriffe auf einen in seinen Umrissen noch nicht erkennbaren europäischen Finanzausgleich zu sehen. Vermutungen, daß es bei der Schaffung des EWS vor allem um diese zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten ging, erscheinen nicht ganz unberechtigt.
Über die geldpolitische und finanzwirtschaftliche Bedeutung hinaus sind mit dem neuen System weiterreichende politische Implikationen verbunden: Es geht einmal um die Beziehungen zwischen Regierung und Notenbank in nationaler Sicht. Zur berücksichtigen sind aber auch die präjudizierenden Wirkungen, die vom EWS auf eine noch zu schaffende europäische Zentralbank ausgehen können. Zum zweiten sind durch die letztlich allein von der Exekutive initiierten und verantworteten Kreditierungen mit ihrem Finanzausgleichscharakter de facto traditionelle parlamentarische Budgetrechte betroffen.
Die zu einigen Regelungen und Absprachen des EWS vorgetragene Kritik kommt zu dem Ergebnis, daß die verantwortlichen Politiker die Rationalität des Währungssystems noch einmal überdenken sollten. Gesamtwirtschaftlich und politisch fatal wäre es für die Europäische Gemeinschaft, wenn das EWS überwiegend als ein Finanzierungssystem interpretiert und die Gemeinschaft letztlich zu einer Finanzierungsgemeinschaft für Notfälle degenerieren würde.
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Filc, Wolfgang
„Geld- und währungspolitische Gestaltungsmöglichkeiten des Europäischen Währungssystems“
Liquiditätseffekte von Devisenmarktinterventionen werden entscheidend von institutionellen Gegebenheiten der Länder bestimmt. Sie können, wie im Falle der Bundesrepublik, bewirken, daß Devisenbilanzsalden einhergehen mit gleichgerichteten Änderungen des Bestandes an aktuellem Zentralbankgeld, sie können, wie in den USA, bei automatischer Kompensation durch gegenläufige Offenmarktgeschäfte liquiditätsneutral sein, und sie können, wie in Großbritannien, zur Folge haben, daß sich die Liquiditätsversorgung der Banken auch dann verändert, wenn die Devisenbilanz saldenfrei abschließt, jedoch einander kompensierende Salden im Leistungs- und Kapitalverkehr auftreten.
Für die Gestaltung des Europäischen Währungssystems ergeben sich daraus zwei Schlußfolgerungen. Einmal sollte sichergestellt werden, daß symmetrische Devisenmarktinterventionen mit symmetrischen Liquiditätseffekten einhergehen. Nur in diesem Fall bleibt das Finanzierungspotential der Geschäftsbanken der Gemeinschaftsländer zusammengenommen bei Kursstützungen unverändert. Zweitens könnten symmetrische Interventionsregeln mit asymmetrischen Liquiditätswirkungen verbunden werden, die bewirken, daß allein in devisenaufnehmenden Ländern Liquiditätseffekte durch kompensierende Offenmarktgeschäfte neutralisiert werden. Zur Bindung von Liquiditätszuflüssen könnten vom Europäischen Währungsfonds bereitzustellende Geldmarktpapiere verwendet werden. Diese Regelung könnte zu einer Härtung des Währungsverbundes beitragen.
Das System der Abweichungsschwellen ist ein neues Element in einem Festkurssystem. Es soll vorbeugende Handlungszwänge auf Länder ausüben, deren Währungen erheblich vorn Gemeinschaftsdurchschnitt abweichen. Allerdings können die Abweichungsschwellen schwerlich die Funktion eines Frühwarnindikators für künftige Kursanspannungen übernehmen, und es entstehen bei intramarginalen Interventionen währungspolitische Risiken durch
Umschichtungen von Währungsreserven zwischen den Teilnehmerländern. Zudem besteht die Tendenz, daß ein Land in die Funktion eines Leitwährungslandes hineinwächst, wenn keine Regelungen über die Aufteilung der Interventionen getroffen werden. Ergänzt um einen an Terminkurskonstellationen orientierten Maßstab für erwartete Kursentwicklungen am Kassamarkt und für vorbeugende Interventionen bilden die Abweichungsschwellen ein wichtiges Element zur Stabilisierung des neuen Währungssystems.
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Rieke, Wolfgang
„Die ECU als Bezugsgrüße und Reserveinstrument im EWS“
Während die EWRE im früheren "Schlange"-System als bloße Verrechnungsgröße diente, erfüllt die ECU im EWS erheblich weiterreichende Funktionen als Bezugspunkt für die Leitkurse der Teilnehmerwährungen und Indikator für Wechselkursabweichungen sowie als Reserve- und Zahlungsmittel der EG-Zentralbanken. Die Ausgestaltung dieses auf der ECU als Zentrum aufgebauten Systems war Gegenstand heftiger Diskussionen. Gegen das von einigen Mitgliedstaaten zunächst favorisierte ECU-Interventionssystem, in dem der ECU-Wert selbst innerhalb einer bestimmten Marge verteidigt werden sollte (sogenanntes Korbsystem), sprachen neben technischen vor allem stabilitätspolitische Gründe. Auch in dem schließlich verwirklichten System bilateraler Paritäten, in dem allerdings die Leitkurse ebenfalls auf der Basis der ECU festgesetzt wurden, sind nicht alle Probleme des Korbsystems beseitigt. Vor allem das Konzept der Abweichung vom Gemeinschaftsdurchschnitt als Maßstab für die Verteilung der Anpassungslasten taucht - über den Abweichungsindikator - in abgeschwächter Form wieder auf. Die Beurteilung dieser Indikatorfunktion der ECU wird letztlich davon abhängen, welche Konsequenzen in der währungspolitischen Praxis aus dem Aufleuchtendes Indikators gezogen werden. Gegenüber der Reservefunktion der ECU bezogen sich die Bedenken einiger Länder im wesentlichen auf die Liquiditätsschöpfung über umfangreiche Kreditfazilitäten. Generell muß gesagt werden, daß der Erfolg dieses auf der ECU basierenden Währungssystems nicht ausschließlich vorn Interventions- und Kreditmechanismus erwartet werden darf; notwendige Voraussetzung dafür ist vielmehr eine Verbesserung der wirtschaftlichen Konvergenz. Auf dieser Grundlage kann die ECU auch - wenn auch anfangs wohl nur in begrenztem Umfang - für weitere Zwecke, insbesondere im privatwirtschaftlichen Bereich, Verwendung finden.
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Hiss, Dieter
„Zur Stellung des Europäischen Währungssystems im Rahmen des Weltwährungssystems“
Die Gründung des Europäischen Währungssystems beruht - ebenso wie seinerzeit die des GATT und des IWF - primär auf politischen und nicht auf wirtschaftlichen Motiven: Die neue Klammer des EWS, von der man sich bessere Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und interne Preisstabilität verspricht, soll den politischen Zusammenhalt der Mitgliedländer stärken und weitere Integrationsfortschritte ermöglichen. Damit soll Europa auch politisch im veränderten weltpolitischen Kraftfeld eine seiner wirtschaftlichen Bedeutung angemessene Rolle spielen.
Der Wechselkursverbund des EWS kann als ein Sub-Systern des Internationalen Währungssystems im Rahmen des durch das revidierte IWF-Abkommen gegebenen Spielraumes für die Wahl des Wechselkurssystems angesehen werden. Zu den im IWF-Abkommen verankerten Verpflichtungen auf dem Gebiet, der Wechselkursregelungen haben sich die Gründer des EWS ausdrücklich bekannt. So sollen die Kreditfazilitäten des EWS im Bedarfsfall lediglich dazu beitragen, die Zeitspanne zu überbrücken, die erforderlich ist, um durch wirtschaftspolitische Maßnahmen eine Rückkehr zum Zahlungsbilanzgleichgewicht zu erreichen. Auch Änderungen der Wechselkurse - Leitmaxime "fix, aber anpaßbar" - sind bei Ungleichgewichten durchaus vorgesehen.
Gegenüber Drittländern verfolgen die EWS-Mitglieder eine Wechselkurspolitik des koordinierten Floatens im Rahmen der IWF-Statuten. Aber auch innerhalb des Wechselkursverbundes orientieren sich die Mitglieder an den Grundsätzen des IWF zur Wechselkurspolitik. So zeigt die Analyse, daß sich das EWS in die auch für das weltweite Währungssystem geltenden Regeln einfügt.
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Francke, Hans-Hermann
„Ober- und Untergrenzen der öffentlichen Verschuldung - Ein kritischer Kommentar zu Ausführungen von Wolfgang Stützel“
Gegen die Thesen Stützels, daß zunehmende öffentliche Kreditnahme nicht zu einer Verdrängung privater Investoren vom Kreditmarkt führe und geeignet sei, den Verschuldungsgrad der Unternehmungen zu senken, wird kritisch eingewendet, daß sie theoretisch unzureichend begründet sind. Stützels Argumentation gründet sich vor allem auf definitorische Kreislaufidentitäten, die ex post immer erfüllt sein müssen. Er vernachlässigt weitgehend die explizite Formulierung von Verhaltenshypothesen, die für die von ihm vorgetragenen Kausalschlüsse notwendig wären. Soweit auf implizite Verhaltenshypothesen in Stützels Ausführungen geschlossen werden kann, sind diese entweder wenig plausibel (These 1) oder können zu gegenteiligen Ergebnissen führen (These 2). Die dritte These Stützels, daß der gegenwärtige Bestand an verzinslicher Darlehensschuld des Staates in der Bundesrepublik Deutschland unterhalb einer Untergrenze sei, während andere zukunftswirksame Belastungen der öffentlichen Haushalte mit Sozialtransfers und Subventionen bereits oberhalb einer Obergrenze angelangt seien, ist theoretisch unbegründet und kann u. E. nur als politische Meinungsäußerung interpretiert werden.
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Gösele, Willi
„Die Grundzüge des Europäischen Währungssystems“
Das Europäische Währungssystem (EWS) hat am 13. März 1979 den als „Währungsschlange“ bezeichneten Europäischen Wechselkursverbund abgelöst. Das EWS ist ein regional begrenztes System fester, aber anpassungsfähiger Paritäten. Gemeinsamer Nenner für die Festlegung der Paritäten ist die Europäische Währungseinheit (ECU). Die ECU ist wie das Sonderziehungsrecht des IWF ein Währungskorb. Sie enthält bestimmte feste Beträge von Währungen der EG-Länder. Die ECU-Paritäten bestimmen ein System von bilateralen Kreuzleitkursen, um die die Marktkurse der beteiligten Währungen nur innerhalb enger Grenzen schwanken dürfen. Daß diese Grenzen nicht überschritten werden, gewährleisten Interventionsverpflichtungen der beteiligten Zentralbanken. Das Wechselkurssystem des EWS wird ergänzt von einem System von Abweichungsschwellen. Die Abweichungsschwellen sind bestimmte Werte eines Abweichungsindikators, der Divergenzen zwischen den am System beteiligten Währungen anzeigt. Als Abweichungsindikator dient der Tageswert der ECU. Überschreitet eine Währung ihre Abweichungsschwelle, so besteht die Vermutung, daß das betreffende Land zur Bereinigung der Situation wirtschaftspolitische Maßnahmen ergreift. Sofern das Land mit der abweichenden Währung nichts unternimmt, finden Konsultationen auf Gemeinschaftsebene statt. Das Wechselkurssystem und das System der Abweichungsschwellen werden ergänzt durch ein Saldenausgleichs- und Kreditsystem, welches die sehr kurzfristige Finanzierung der Interventionen der beteiligten Zentralbanken an den Devisenmärkten gewährleistet sowie die Art und Weise des Ausgleichs der hierbei entstandenen Salden regelt. Der Saldenausgleich kann z. T. gegen Übertragung von ECU-Guthaben erfolgen, die gegen Hinterlegung von Währungsreserven beim europäischen Fonds für Währungspolitische Zusammenarbeit geschaffen wurden (ECU als Zahlungs- und Reservemittel der EG-Zentralbanken). Neben der sehr kurzfristigen Finanzierung der Interventionssalden stehen zur Verteidigung des Fixkurssystems noch Fazilitäten für längerlaufende Kredite (kurz- und mittelfristiger Beistand) zur Verfügung. Der hierbei effektiv verfügbare Kreditbetrag beläuft sich auf 25 Mrd. ECU (rd. 63 Mrd. DM),
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Haverkamp, Heinz
„Rentenmarkt seit 1978. Eine Chronik mit psychologischen Aspekten“
Die Thesen zur psychologisch bedingten Unternehmerentscheidung in der freien Marktwirtschaft, die W. A. Jöhr vor über 20 Jahren aufgestellt hat, sind noch heute aktuell und durchaus geeignet, auch die Kauf- und Verkaufsentscheidungen am inländischen Rentenmarkt zu charakterisieren. Zwar sind die psychologischen Ursachen, wie etwa Übertreibungen von Gefühlen und Stimmungen, Erweckung von Vorstellungen, Motivübernahme sowie Bestrebungen, anderen zuvorzukommen, nicht die einzigen Bestimmungsgründe für die Entwicklung des Rentenmarkts. In den vergangenen Jahren haben sie aber erheblich an Bedeutung gewonnen und waren für viele Zinsprognosen, bei denen nur die fundamentalen Daten im Vordergrund der Überlegungen standen, eine manchmal nicht unbeachtliche Fehlerquelle. Gerade die Entwicklung des inländischen Rentenmarkts seit 1978 ist dafür ein klassische Beispiel. So kam es zu labilen Situationen mit sich selbststeigernden Aufschwungsbewegungen der Rendite, z. B. bei der Bekanntgabe des „Europäischen Währungssystems“ und neuer Zahlen über den Kreditbedarf der öffentlichen Hand oder bei der Ankündigung der sog. „Carter-Notes“ – um nur einige Etappen zu nennen. Diesen Phasen folgten aber auch häufig Abwärtstendenzen.
Ursache für diese Übertreibungen ist u. a. offenbar auch ein konformes Verhalten
der Marktparteien, was darin begründet ist, daß die Disponenten vor Kauf- oder Verkaufsentscheidungen erfragen oder überlegen, wie sich die anderen Marktteilnehmer verhalten, um später bei Fehlentscheidungen darauf hinweisen zu können, daß die anderen Marktteilnehmer auch keine besseren Ergebnisse erzielt haben.
Für weite Bereiche des Wirtschaftslebens gibt es Ansätze einer wissenschaftlichen Verhaltensforschung. Wenn es gelingt, die psychologischen Faktoren, die den Rentenmarkt bestimmen, auf wissenschaftlicher Basis besser in den Griff zu bekommen, können auch die kürzerfristigen Prognosen verbessert werden.
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